Geflügelpest: Überwachungszone im Landkreis Potsdam-Mittelmark eingerichtet

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Am 28.11.2025 wurde im Landkreis Potsdam-Mittelmark eine Überwachungszone wegen Geflügelpestausbruchs eingerichtet. Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung folgen.

Am 28.11.2025 wurde im Landkreis Potsdam-Mittelmark eine Überwachungszone wegen Geflügelpestausbruchs eingerichtet. Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung folgen.
Am 28.11.2025 wurde im Landkreis Potsdam-Mittelmark eine Überwachungszone wegen Geflügelpestausbruchs eingerichtet. Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung folgen.

Geflügelpest: Überwachungszone im Landkreis Potsdam-Mittelmark eingerichtet

Ein besorgniserregender Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest in Sachsen-Anhalt zwingt die Behörden, umfassende Maßnahmen zu ergreifen. Diese Entwicklung wurde am 27. November 2025 bestätigt, und umgehend trat eine Tierseuchenallgemeinverfügung in Kraft. Die Situation ist kritisch, denn die Geflügelpest, auch bekannt als Vogelgrippe mit dem Subtyp H5N1, breitet sich schnell aus und gefährdet sowohl Haus- als auch Wildvögel. Daher wurde eine Überwachungszone eingerichtet, die bis in den Landkreis Potsdam-Mittelmark reicht und einen Radius von mindestens zehn Kilometern um den Seuchenbestand umfasst, wie Potsdam-Mittelmark berichtet.

Die zuständigen Stellen haben bereits Maßnahmen zur Bekämpfung der Seuche eingeleitet. Halter von Geflügel in den betroffenen Zonen sind aufgefordert, Vorkehrungen zu treffen, um Kontakt zwischen ihren Tieren und Wildvögeln zu vermeiden. Hierzu gehört unter anderem die Stallhaltung und die Überdachung von Volieren. Veranstaltungen wie Geflügelausstellungen und Märkte sind vorübergehend untersagt, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern. Verdachtsfälle von Geflügelpest müssen unverzüglich dem Veterinäramt gemeldet werden, um schnelle Reaktionen zu ermöglichen.

Überwachungsmaßnahmen und Schutzvorkehrungen

Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung, die am 28. November 2025 veröffentlicht wurde, legt auch detaillierte Anforderungen an die Geflügelhalter fest. So müssen diese nicht nur ihre Bestände überwachen, sondern auch Hygienevorschriften genau einhalten. Tägliche Eigenüberwachungen sind Pflicht, und alle Veränderungen im Gesundheitszustand der Vögel sind umgehend dem Veterinäramt zu melden, so die Vorgaben, die in weiteren Informationen von Mittelsachsen ergänzt wurden.

Besonders herausfordernd gestaltet sich die aktuelle Lage für viele Geflügelhalter. Das Verbringungsverbot für Vögel und deren Produkte aus der Überwachungszone stellt für viele Betriebe eine erhebliche wirtschaftliche Hürde dar. Um weitere Infektionen zu vermeiden, sind auch Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadnager und Insekten erforderlich.

Epidemiologische Ermittlungen und Entwicklung

Die Ausbreitung der Geflügelpest hat in diesem Herbst zu mehreren Ausbrüchen in verschiedenen Regionen geführt. Dabei wurden auch bei Wildvögeln Infektionen nachgewiesen. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark arbeitet deshalb eng mit dem Tierseuchenbekämpfungsdienst zusammen, um die Situation genau zu überwachen und zeitgerechte Maßnahmen zu ergreifen. Ziel ist es, die Ausbreitung des Virus zu verhindern und gesunde Bestände zu schützen, wie der Landkreis in seiner Pressemitteilung hebt hervor.

Die gegenwärtigen Entwicklungen werden von den Verantwortlichen genau beobachtet und die Überwachungszone bleibt mindestens 30 Tage in Kraft, bis sie offiziell aufgehoben wird. Es wird erwartet, dass auch in den kommenden Wochen und Monaten weitere Vorsichtsmaßnahmen notwendig sein könnten, um die Geflügelbestände in der Region zu schützen.