Aufstallungspflicht bis Ende Dezember: Geflügelpest bedroht Elbe-Elster!

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Der Landkreis Elbe-Elster verlängert die Aufstallungspflicht für Geflügel bis Ende 2025 aufgrund der Geflügelpest.

Der Landkreis Elbe-Elster verlängert die Aufstallungspflicht für Geflügel bis Ende 2025 aufgrund der Geflügelpest.
Der Landkreis Elbe-Elster verlängert die Aufstallungspflicht für Geflügel bis Ende 2025 aufgrund der Geflügelpest.

Aufstallungspflicht bis Ende Dezember: Geflügelpest bedroht Elbe-Elster!

In Brandenburg bleibt die Situation für Geflügelhalter angespannt. Der Landkreis Elbe-Elster hat entschieden, die Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern. Diese Maßnahme ist als Reaktion auf die aktuelle Geflügelpest-Situation erforderlich, nachdem fünf verendet aufgefundene Wildvögel im Kreisgebiet positiv auf das aviäre Influenzavirus des Subtyps H5N1 getestet wurden, wie Niederlausitz Aktuell berichtet.

Die deutschen Veterinärbehörden haben in den letzten Monaten ein verstärktes Augenmerk auf Biosicherheitsmaßnahmen gelegt. Diese sind entscheidend, um die Geflügelbestände zu schützen und den Eintritt von Seuchenerregern in landwirtschaftliche Betriebe zu verhindern. Die Einhaltung dieser Maßnahmen ist auch für Hobby- und Freizeithaltungen von großer Bedeutung. Tierhalter sind in diesem Zusammenhang verpflichtet, ihre Praktiken regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, wie Stmelf Bayern informiert.

Biosicherheit an erster Stelle

Die Aufstallungspflicht gilt nicht nur für Hühner, sondern auch für andere Geflügelarten wie Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Geflügelhalter müssen darauf achten, ihre Bestände wildvogelsicher zu halten. Ausläufe sollten so gestaltet werden, dass sie gegen Wildvogelkot und andere Kontaminationsquellen geschützt sind. Futter, Einstreu sowie Wasser müssen unzugänglich für Wildtiere gelagert werden, wie aus Informationen des LGL Bayern hervorgeht.

Hygienemaßnahmen sind ebenfalls zu beachten: Dazu gehört, dass spezielles Schuhwerk oder Überziehschuhe getragen werden, bevor man den Geflügelbereich betritt. Auch die handhygienische Vorsorge spielt eine große Rolle, um eine Übertragung des Virus zu vermeiden. direkten Kontakt zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln gilt es soweit wie möglich zu vermeiden.

Was tun bei Verendungen?

Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, verendete Wildvögel unverzüglich zu melden. Die Kontaktnummer hierfür lautet 03535 46 2681. Auch die Meldung an die zuständigen Veterinärämter ist wichtig, um rechtzeitig reagieren zu können. Jede Meldung kann von großer Bedeutung sein, um die Verbreitung der Geflügelpest zu begrenzen und alle relevanten Biosicherheitsmaßnahmen kalibriert umzusetzen.

Zusammengefasst: Die Verlängerung der Aufstallungspflicht erfordert von allen betroffenen Geflügelhaltern erhöhte Wachsamkeit und Engagement für die Gesundheit der Tiere. Nur durch strikte Befolgung der Biosicherheitsmaßnahmen kann das Risiko weiterer Infektionen minimiert werden.