Geflügelpest in Brandenburg: Stallpflicht für Geflügel ab morgen!
In Spree-Neiße und anderen Landkreisen Brandenburgs gilt ab 30.10.2025 Stallpflicht für Geflügel wegen Geflügelpest.

Geflügelpest in Brandenburg: Stallpflicht für Geflügel ab morgen!
Die Geflügelpest macht derzeit ernste Sorgen in Brandenburg und darüber hinaus. Ab morgen müssen die Landkreise Dahme-Spreewald, Spree-Neiße und Elbe-Elster ihre Geflügelbestände gemäß den neuen Vorgaben in geschlossene Ställe bringen. Diese Aufstallungspflicht ist eine direkte Reaktion auf den Nachweis des Geflügelpest-Virus H5N1 bei Wildvögeln in der Region. Laut Niederlausitz Aktuell gilt diese Regelung zunächst für 30 Tage, wobei eine Neubewertung nach dieser Frist erfolgt. Geflügelhalter müssen sicherstellen, dass ihre Tiere in überdachten, somit vor Wildvögeln geschützten Vorrichtungen, untergebracht sind.
Die aktuelle Situation wirft Fragen auf: Wie stark ist das Virus verbreitet? Die täglich steigende Zahl an verendeten und infizierten Wildvögeln zeigt, dass das Risiko einer Einschleppung in die Nutzgeflügelbestände ernst genommen werden muss. Aufgerufen sind alle Geflügelhalter, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu verstärken. Dazu gehört zum Beispiel, Futter und Wasser für Wildvögel unzugänglich zu machen und das Regenwasser nicht als Tränkwasser zu verwenden. Ein klarer Appell an die Öffentlichkeit lautet, gefundene tote Wildvögel zu melden und nicht selbst zu berühren – die Verantwortung liegt bei uns allen.
Ausbreitung der Geflügelpest
Doch Brandenburg ist nicht der einzige betroffene Ort. In anderen Bundesländern wie Niedersachsen breitet sich die Geflügelpest ebenfalls rasant aus. Zu den alarmierendsten Entwicklungen zählt die Tötung von rund 60.000 Puten und 5.300 Enten im Landkreis Cloppenburg seit dem 15. Oktober. Weitere Landkreise, darunter Emsland und Börde in Sachsen-Anhalt, haben ebenfalls Stallpflichten eingeführt, während in Thüringen die ersten Warnungen gemeldet wurden. Geflügelnews berichtet von einem dramatischen Anstieg an Ausbrüchen in mehreren Bundesländern, einschließlich eines aktuellen Ausbruchs in einem Entenmastbetrieb in Märkisch-Oderland.
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte hat die besorgniserregende Lage deutlich gemacht, indem sie die Tötung von insgesamt 140.000 Tieren in Niedersachsen seit Mitte Oktober ansprach. Ihr Vorschlag, betroffene Ställe vorübergehend leer zu halten und die Entschädigungen für die Landwirte zu erhöhen, gehört zu den Maßnahmen zur Bekämpfung der Seuche. Aktuell liegt die Entschädigung bei maximal 50 Euro pro Tier, wobei der Bund plant, diese bis auf 110 Euro anzuheben. Diese Forderung wird auch von der NDR unterstützt, wobei auch das Friedrich-Loeffler-Institut von einem beunruhigenden Anstieg der Sterberaten bei Wildvögeln, insbesondere Kranichen, spricht.
Das sind die nächsten Schritte
Wie geht es nun weiter? In den kommenden Wochen wird es entscheidend sein, wie die Behörden und die Geflügelhalter auf die drohende Gefahr reagieren. Die Geflügelmärkte und -ausstellungen sind bis auf Weiteres untersagt, und alle, die in der Tierhaltung arbeiten, sind aufgefordert, sich strikt an die Vorgaben zu halten. Der erfolgreiche Schutz der Geflügelbestände hängt von der Einhaltung dieser Maßnahmen ab, und es ist wichtig, dass jeder Einzelne dazu seinen Teil beiträgt. Wir bitten die Bevölkerung um Wachsamkeit und um eine enge Zusammenarbeit, um gemeinsam gegen die Geflügelpest anzukämpfen.