Uckermark: Landrätin fordert Ausgleich für Schulsozialarbeit!

Uckermark: Landrätin fordert Ausgleich für Schulsozialarbeit!
Uckermark, Deutschland - Im Landkreis Uckermark gibt es Bewegung in der Schulsozialarbeit. Ein neuer Beschluss sorgt für Aufregung, da die Übertragung der Schulsozialarbeit auf den Kreis seit dem 1. August 2024 laut dem Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG) in Kraft ist. Doch das Problem: Der finanzielle Ausgleich für die Mehrbelastungen, die damit einhergehen, fehlt. Dies berichtet der Nordkurier.
Die Landrätin des Landkreises Uckermark, Karina Dörk (CDU), plant daher, die Zustimmung der Kreistagsabgeordneten für eine Sammelklage zu holen. Der Landkreis Dahme-Spreewald prüft derzeit die rechtlichen Rahmenbedingungen zu diesem Thema und hat bereits Unterstützung bei anderen Landkreisen und kreisfreien Städten angeboten. Dabei wird auf das Konnexitätsprinzip verwiesen, das eigentlich einen finanziellen Ausgleich für die Kommunen vorsieht.
Ziele des Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetzes
Das BbgKJG, welches am 19. Juni 2024 vom brandenburgischen Landtag verabschiedet wurde, hat zum Ziel, wesentliche Rechtsvorschriften zur Kinder- und Jugendhilfe in Brandenburg zu bündeln. Das untaugliche, vorherige Gesetz, das AGKJHG, wurde durch dieses umfassende Regelwerk abgelöst, welches auch viele Verbesserungen für die Kinder- und Jugendbeteiligung vorsieht. Kinder und Jugendliche haben nun ein gesetzlich verankertes Mitspracherecht, wenn ihre Interessen betroffen sind, was für eine gerechtere Teilhabe sorgen soll. So sind auch die Stellen der Landes-Kinder- und Jugendbeauftragten nun offiziell festgeschrieben worden. Das Brandenburger Fachportal zu Kinder- und Jugendfragen erklärt die Hintergründe und die Wichtigkeit dieser Reformen.
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg hebt hervor, dass 589 von 737 öffentlichen Schulen in Brandenburg heute Schulsozialarbeit anbieten. Das stellt eine positive Entwicklung im Vergleich zu den Erhebungen von 2019 dar. Dort waren nur etwa 62% der Grundschulen und 29% der Gymnasien mit entsprechenden Angeboten ausgestattet. Nun sind 74% der Grundschulen und 70% der Gymnasien Teil des Programms, was zeigt, wie hoch das Engagement der Landkreise und Kommunen mittlerweile ist. Ein aktueller Bericht betont die Bedeutung dieser Angebote für Chancengerechtigkeit und die individuelle Entwicklung der Schüler:innen.
Aussichten und nächste Schritte
Die kreisöffentliche Sitzung im Uckermark, wo über die potenzielle Sammelklage beraten werden soll, findet am 25. Juni 2025 um 14 Uhr im Prenzlauer Plenarsaal der Kreisverwaltung statt. Hier wird sich zeigen, ob die Vertreter:innen des Kreistages der Landrätin Rückendeckung geben, um die finanziellen Herausforderungen, die mit der Schulsozialarbeit verbunden sind, anzugehen.
So bleibt abzuwarten, ob die Beteiligung an der Sammelklage den gewünschten Erfolg bringt und ob damit bald die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, die für eine effektive Schulsozialarbeit unabdingbar sind. Eines ist jedoch klar: Die Schulsozialarbeit hat sich als unverzichtbar erwiesen – und die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass sie zum festen Bestandteil jeder Schule in Brandenburg werden sollte.
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Ort | Uckermark, Deutschland |
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