Potsdam: Hohe Rückforderungen für Berliner Praxisgemeinschaft bestätigt!

Urteil des LSG Potsdam zur Praxisgemeinschaft: Überweisungen zwischen Ärzten sind begrenzt, um Missbrauch und Honorarrückforderungen zu vermeiden.
Urteil des LSG Potsdam zur Praxisgemeinschaft: Überweisungen zwischen Ärzten sind begrenzt, um Missbrauch und Honorarrückforderungen zu vermeiden. (Symbolbild/MB)

Potsdam: Hohe Rückforderungen für Berliner Praxisgemeinschaft bestätigt!

Potsdam, Deutschland - Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat kürzlich ein wichtiges Urteil zur Praxisführung veröffentlicht, das für viele Arztpraxen in der Region von Bedeutung ist. Laut Ärzte Zeitung dürfen Ärzte sich nicht zu oft gegenseitig überweisen, wenn sie in einer Praxisgemeinschaft arbeiten. Dieses Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für die kassenärztliche Abrechnung haben, insbesondere für Praktiken, die die Grenzen der gesetzlichen Vorgaben überschreiten.

Das Gericht stellte fest, dass häufige Überweisungen zwischen den Partnern einer Gemeinschaftspraxis als Missbrauch gewertet werden. Ein Beispiel ist eine Berliner Praxisgemeinschaft aus zwei Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie, die wegen einer hohen Patientenidentität ins Visier der Prüfungsstelle geriet. Diese identifizierte, dass der Anteil gleichnamiger Patienten während der Überprüfungen zwischen 25 und über 50 Prozent lag, was verdächtig war.

Honorarrückforderungen aufgrund von Patientenidentität

Bei den Rückforderungen handelt es sich um einen Betrag von knapp 71.000 Euro für die Quartale I/2011 bis III/2013. Die Praxisführung erklärte die hohe Identität der Patienten mit ihren Spezialisierungen und Weiterbildungen. Diese Argumentation wurde jedoch vom Gericht als unzureichend erachtet. In ähnlichen Fällen, wie bei einer Fachärztin für Anästhesiologie, hat eine Patientenidentität von über 20 Prozent ebenfalls zur Aberkennung von Honoraren geführt, wie Ecovis berichtet.

Das LSG entschloss sich, keine Revision zuzulassen, da keine begründeten Gründe dafür vorlagen (Az.: L 7 KA 5/23). Dies könnte darauf hindeuten, dass gegen solche Praktiken mit harschen Sanktionen vorgegangen wird, um die Abrechnungsintegrität innerhalb der Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) zu wahren.

Überprüfung der Abrechnungen durch die KÄV

Die Kassenärztliche Vereinigung hat das Recht, bereits ausgezahlte Honorare nachträglich zu berichtigen und gegebenenfalls zurückzufordern, wie die MDW Steuerberatung erklärt. Diese Rückforderung kann innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren erfolgen und betrifft oft die Prüfung von Abrechnungen auf Plausibilität und Rechtsmäßigkeit.

Die Vorschriften legen fest, dass bei fachgruppengleichen Praxen ein Anteil identischer Patienten von über 20 Prozent und bei fachgruppenübergreifenden Praxen von 30 Prozent als kritisch gilt. Diese Grenzwerte müssen von allen Ärzten in der Praxisgemeinschaft beachtet werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Diese neueren Entwicklungen bringen sowohl Herausforderungen als auch Chancen für die medizinische Landschaft in Brandenburg mit sich. Während einige Ärzte möglicherweise ihre Honorare zurückfordern müssen, zeigt es auch, wie wichtig es ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Praxisführung genau einzuhalten. Die Fachwelt ist aufgerufen, mögliche Missverständnisse und deren Folgen ernst zu nehmen, damit sie in Zukunft ein gutes Händchen haben und rechtlich auf der sicheren Seite bleiben.

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OrtPotsdam, Deutschland
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