Mietpreisbremse in Königs Wusterhausen: Mieter profitieren ab 2026!

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Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Königs Wusterhausen die Mietpreisbremse in Kraft, um Mieterhöhungen zu regulieren und bezahlbaren Wohnraum zu sichern.

Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Königs Wusterhausen die Mietpreisbremse in Kraft, um Mieterhöhungen zu regulieren und bezahlbaren Wohnraum zu sichern.
Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Königs Wusterhausen die Mietpreisbremse in Kraft, um Mieterhöhungen zu regulieren und bezahlbaren Wohnraum zu sichern.

Mietpreisbremse in Königs Wusterhausen: Mieter profitieren ab 2026!

In Königs Wusterhausen und 35 weiteren Kommunen in Brandenburg herrscht Grund zur Freude: Ab dem 1. Januar 2026 greift die neue Mietpreisbremse. Diese Regelung zielt darauf ab, den Mieter:innen einen besseren Schutz zu bieten und bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Seit dem 25. November 2025 steht die Verordnung des Brandenburger Landeskabinetts fest und sorgt für positive Aufregung unter den Mietern. Die neuen Bestimmungen bedeuten, dass bei Neuverträgen die ortsübliche Miete maximal um 10 Prozent überschritten werden darf. Für bestehende Mietverhältnisse gilt die Kappungsgrenze von maximal 15 Prozent Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren. Das berichten aktuell die Moz und BBU.

Doch im Detail sind die Neuerungen nicht ganz ohne Tücken. So haben Mieter in Königs Wusterhausen, einer Stadt mit knapp 40.000 Einwohnern, keinen Mietspiegel, was es deutlich komplizierter macht, die Vergleichsmiete zu ermitteln. Laut Brandenburgisches Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung müssen Bewohner sich um drei Vergleichswohnungen kümmern oder ein Gutachten beauftragen, um die angemessene Miete festzustellen. Das bedeutet für viele Mieter zusätzlichen Aufwand und möglicherweise hohe Kosten.

Wichtige Informationen für Mieter

Für Bestandsmieter stellt die Kappungsgrenzenverordnung einen Schutz dar: Sie können sich gegen übermäßige Mieterhöhungen wehren und müssen zu hohe Mieten nicht einfach hinnehmen. Um erfolgreich zu sein, ist es wichtig, die Miete schriftlich bei den Vermietern zu „rügen“. Der Mieterverein Dahme-Spreewald e.V. und Apps wie Conny stehen bereit, rechtliche Unterstützung zu bieten. Wichtig zu wissen: Honorare für diese Unterstützung fallen nur bei Erfolg an, sodass Vermieter gezwungen sind, die zurückgeforderte Summe zu zahlen.

Der Bauminister Detlef Tabbert erhofft sich von den neuen Regelungen einen stabilen Wohnungsmarkt und betont die Notwendigkeit, die Mietpreise zu kontrollieren. Er stellt klar, dass die aktuellen Mietpreisbremse und die Kappungsgrenzenverordnung nicht nur der Sicherung der Mieterrechte dienen, sondern auch dazu, die Eigentumsrechte der Vermieter zu respektieren. Damit reagiert die Landesregierung auf die Ergebnisse eines Gutachtens, das im November 2024 in Auftrag gegeben wurde. Dieses hatte festgestellt, dass die bisherigen Regelungen eine positive Wirkung auf die Mietentwicklung haben und Mietpreise dämpfen konnten.

Mieten im Blick

Insgesamt wurden 36 Gemeinden in Brandenburg identifiziert, die von der neuen Verordnung profitieren werden, darunter auch Ahrensfelde, Bernau bei Berlin, Falkensee und Teltow-Fläming. Diese Regionen sind besonders angespannt, was die Wohnraumsituation angeht. Der Landtag hat auch bereits im Juli 2025 dieses Verfahren beschlossen und zeigt damit, dass die Landesregierung bereit ist, sich verstärkt um eine Verbesserung auf dem Wohnungsmarkt zu kümmern. Ihr Ziel ist es, die wohnungspolitischen Anstrengungen, einschließlich der Förderung des sozialen Wohnungsbaus, auszuweiten.

Die anstehenden Veränderungen sind also ein Schritt in die richtige Richtung, um der steigenden Mietdynamik entgegenzuwirken. Die neuen Verordnungen, die ab Januar 2026 in Kraft treten, könnten somit auch in Königs Wusterhausen für ein bisschen mehr Sicherheit sorgen.