Rucksack einer 73-Jährigen verschwunden – Helfen Sie bei der Suche!
Eine 73-jährige Frau aus Templin sucht verzweifelt ihren verloren gegangenen Rucksack. Hinweise bitte unter 0173 3868361.

Rucksack einer 73-Jährigen verschwunden – Helfen Sie bei der Suche!
Die verzweifelte Suche einer 73-jährigen Dame aus der Uckermark zieht die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich. Elfriede Stadler hat am Dienstagabend, dem 26. August, ihren Rucksack verloren, als sie mit dem Fahrrad von Röddelin nach Templin fuhr. Nach einer kurzen Rast bei Dorettenhof stellte sie ihren Rucksack auf dem Sattel ab und bemerkte ihn nicht mehr, als sie ein Telefonat annahm und weiterging. Erst später bemerkte sie den Verlust und suchte mehrmals die Strecke ab – jedoch vergeblich.
Die Polizei wurde auf den Fall aufmerksam und suchte ebenfalls nach dem verschwundenen Gepäckstück. Elfriede Stadler hofft inständig, dass ihr Rucksack im Fundbüro der Stadtverwaltung Templin abgegeben wurde, doch bisher blieb diese Hoffnung unerfüllt. Besonders am Herzen liegen ihr die Papiere und Ausweise im Rucksack, deren Verlust für sie eine große Belastung darstellt. Daher bittet sie die Leser des Uckermark Kurier um Hilfe und ruft dazu auf, sich bei ihr zu melden, sollten sie Informationen über den Verbleib des Rucksacks haben. Unter der Telefonnummer 0173 3868361 ist sie erreichbar.
Rechte und Pflichten beim Finden von Gegenständen
Das Fundrecht regelt genau, welche Schritte Finder unternehmen müssen. Laut den Vorschriften hat ein Finder die Pflicht, gefundene Gegenstände unverzüglich zu melden, entweder dem Verlierer oder der zuständigen Behörde, sofern der Verlierer nicht bekannt ist. Besonders relevant ist, dass keine Anzeige erforderlich ist, wenn der Wert des Gegenstandes unter 10 Euro liegt. In diesem Fall könnte der Finder im besten Fall sogar Anspruch auf einen Finderlohn haben, der von der Wertstufe des Gegenstands abhängt, sobald die Anzeigepflicht erfüllt wurde, so fundbroteutschland.de.
Doch was passiert, wenn man einen wertvollen Gegenstand findet, aber nicht dem Gesetz entsprechend handelt? In solchen Fällen entfällt der Anspruch auf einen Finderlohn, und der Finder könnte sich rechtlichen Schwierigkeiten gegenübersehen. Wer also mit einem Fund konfrontiert wird, ist gut beraten, die Regeln des Fundrechts zu befolgen.
Bis auf weiteres bleibt zu hoffen, dass Elfriede Stadler ihren Rucksack bald zurückerhält. Vielleicht ist er ja in guter Obhut und wartet nur darauf, dass sich jemand meldet. Wer also einen Teil dazu beitragen kann, diesen Fall zu lösen, sollte nicht zögern, sich zu melden. Jeder Hinweis könnte helfen, die Sorge der Seniorin zu lindern und ihr die verlorenen Dinge zurückzubringen.