Fahrer in Perleberg: Alkohol, Fälschungen und keine Fahrerlaubnis!

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Autofahrer in Perleberg angehalten: Ohne gültige Fahrerlaubnis, unter Alkoholeinfluss und mit gefälschten Kennzeichen.

Autofahrer in Perleberg angehalten: Ohne gültige Fahrerlaubnis, unter Alkoholeinfluss und mit gefälschten Kennzeichen.
Autofahrer in Perleberg angehalten: Ohne gültige Fahrerlaubnis, unter Alkoholeinfluss und mit gefälschten Kennzeichen.

Fahrer in Perleberg: Alkohol, Fälschungen und keine Fahrerlaubnis!

In der Nacht zum Freitag, den 7. September 2025, wurde ein Autofahrer im Schwarzen Weg in Perleberg von der Polizei angehalten. Ein Blick auf sein Fahrzeug offenbarte, dass die angegebrachten Kfz-Kennzeichen kein Siegel trugen und nicht von der zuständigen Zulassungsstelle vergeben worden waren, wie nordkurier.de berichtet. Doch das war noch nicht alles, denn das Fahrzeug war zudem nicht versichert und der Fahrer hatte keine gültige Fahrerlaubnis.

Mit einem illegal im Internet bestellten Führerschein wollte der Mann die Polizisten täuschen – ein Versuch, der nicht gelang. Ein Atemalkoholtest ergab Werte von 0,84 Promille. Dies liegt bereits im Bereich, wo es gesetzlich problematisch wird, denn ab 0,5 Promille gilt es als Ordnungswidrigkeit, und seit 1,1 Promille ist man rechtlich als absolut fahruntauglich eingestuft. Der Fahrer muss sich also auf empfindliche Strafen gefasst machen. Außerdem war ihm die Weiterfahrt untersagt, und bei der anschließenden Blutentnahme im Krankenhaus verhielt er sich gegenüber den Polizeibeamten ungebührlich und beleidigend.

Die Gefahren des Alkohols am Steuer

Die rechtlichen Konsequenzen für alkoholisiertes Fahren sind nicht zu unterschätzen. Wie adac.de erläutert, gefährdet das Fahren unter Alkoholeinfluss nicht nur die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer, sondern auch den eigenen Führerschein. Bei einem Atemalkoholwert von 0,5 bis 1,09 Promille drohen 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Ab einem Wert von 1,1 Promille wird es richtig ernst, denn hier droht eine Geldstrafe und der Verlust des Führerscheins.

Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt ein striktes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Und nicht zu vergessen: Wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht und nicht in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, muss mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt zwar die Schäden des Unfallgegners, kann aber bis zu 5000 Euro zurückfordern.

Fazit

Der Vorfall in Perleberg zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, die rechtlichen Vorgaben beim Autofahren zu beachten. Alkohol am Steuer bleibt ein ernstes Thema, und die Konsequenzen sind für Betroffene häufig weitreichender als gedacht. Die Polizei hat bereits mehrere Anzeigen gegen den Fahrer gefertigt, der sich nicht nur um seine eigene Sicherheit, sondern auch um die anderer Verkehrsteilnehmer, alles andere als gekümmert hat.