Vogelgrippe in Prignitz: Stallpflicht ab Mittwoch für alle Geflügelhalter!

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Die Vogelgrippe erreicht Bad Wilsnack: Ab 29. Oktober gilt Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Prignitz.

Die Vogelgrippe erreicht Bad Wilsnack: Ab 29. Oktober gilt Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Prignitz.
Die Vogelgrippe erreicht Bad Wilsnack: Ab 29. Oktober gilt Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Prignitz.

Vogelgrippe in Prignitz: Stallpflicht ab Mittwoch für alle Geflügelhalter!

Die Vogelgrippe hat nun auch die Region Prignitz erreicht, und das sorgt für besorgte Gesichter unter den Geflügelhaltern. Ab Mittwoch, den 29. Oktober, gilt im Landkreis Prignitz eine Stallpflicht für alle Geflügelhaltungen. Diese Maßnahmen wurden als Reaktion auf mehrere bestätigte Fälle von Vogelgrippe, die insbesondere bei Kranichen festgestellt wurden, erlassen. Laut maz-online.de sind die Aufstallung und die Vorschriften Teil einer Tierseuchenallgemeinverfügung, die darauf abzielt, das Übergreifen der Geflügelpest auf Nutzgeflügelbestände zu verhindern.

Karin Schlegel, eine engagierte Bäuerin aus Klein Gottschow, ist von den neuen Vorschriften betroffen. Sie hält rund 500 Tiere, darunter Hühner, Gänse und Enten. „Meine Tiere sind seit Sonntag im Stall und werden dort auch bleiben“, erklärt sie. Ihre Ställe sind mit Auslauf und einem schützenden Blechdach ausgestattet, um den Tieren ausreichend Schutz zu bieten. Schlegel verkauft ihre Produkte, wie frische Eier und herzhafte Delikatessen, alle 14 Tage auf Wochenmärkten in Pritzwalk und Bad Wilsnack, und sie hat keine Angst um ihre Weihnachtsbestellungen. Diese sind bereits seit dem Sommer gesichert.

Auswirkungen der Stallpflicht

Mit der Stallpflicht, die ab Mittwoch in Kraft tritt, sind Halter von Geflügel wie Hühnern, Gänsen und Enten verpflichtet, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter entsprechenden Schutzvorrichtungen zu halten. Diese Vorschriften erfordern eine dichte Abdeckung sowie Seitenbegrenzungen, um wildlebende Vögel fernzuhalten. Schriftliche Genehmigungen sind notwendig, wenn Tierhalter von dieser Regelung abweichen möchten, wie nordkurier.de berichtet.

Zusätzlich wird die Jagd auf Federwild untersagt, um das Risiko einer Ausbreitung weiter zu minimieren. „Es ist wichtig, dass alle Halter ihre Tierbestände beim Sachbereich Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz anmelden”, heißt es. Halter müssen auch darauf achten, tote Vögel nicht selbst zu anfassen, sondern diese umgehend zu melden. Entsprechende Kontaktinformationen sind dafür eingerichtet.

Vogelgrippe und ihre Gefahren

Die Vogelgrippe, ausgelöst durch das H5N1-Virus, hat in der letzten Zeit in Deutschland an Bedeutung gewonnen. Zunehmend verenden Zugvögel, was die Sorge um die Gesundheit der heimischen Geflügelbestände erhöht. Obwohl die Übertragung des Virus auf Menschen selten ist, bleibt es wichtig, Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und die Anweisungen der Behörden zu befolgen, um die Risiken möglichst gering zu halten.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Lage weiter entwickeln wird und welche Maßnahmen noch notwendig sein werden, um die heimischen Geflügelbestände zu schützen. Die Tierhalter in der Region stehen nun vor der Herausforderung, ihre Geflügelhaltung unter diesen neuen, strengen Vorschriften zu organisieren.