Polizei sichert im Kremmen Waffenlager eines Jägers – Was steckt dahinter?
Polizei sichert in Kremmen Waffen und Munition aus unsachgemäßer Aufbewahrung. Ermittlungen laufen gegen Jäger.

Polizei sichert im Kremmen Waffenlager eines Jägers – Was steckt dahinter?
In einem ruhigen Ortsteil von Kremmen kam es am 17. Juli zu einem bemerkenswerten Polizei-Einsatz. Zwischen 10 und 12 Uhr stellte die Polizei zahlreiche Waffen und eine erhebliche Menge Munition in einem Haus eines 59-jährigen Jägers sicher. Bei der Überprüfung durch die zuständige Waffenbehörde in Neuruppin wurde festgestellt, dass es mehrere Verstöße gegen das Waffengesetz gab. Insgesamt beschlagnahmte die Polizei neun Waffen, dazugehörige Waffenbesitzkarten, einen Jagdschein sowie eine große Menge an Munition. Ein brisantes Detail ist, dass die Munition teilweise unsachgemäß gelagert war. Gründe für die Sicherstellung wurden von den Behörden bislang nicht näher erläutert, jedoch hat die Kriminalpolizei die Ermittlungen übernommen, um die Situation genauer zu klären.
Die Aufbewahrung von Waffen unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, die im juraforum.de festgelegt sind. Das Waffengesetz sowie die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung verlangen, dass Waffen sicher verwahrt werden, um unbefugtem Zugriff und Diebstahl vorzubeugen. Die Vorschriften für die Waffenaufbewahrung wurden 2017 grundlegend überarbeitet, was konkrete Anforderungen an Tresore und Waffenschränke mit sich brachte. Nach § 36 Absatz 1 WaffG müssen Waffen und Munition so aufbewahrt werden, dass sie nicht abhandenkommen können.
Sichere Aufbewahrung ist Pflicht
Jäger und Waffenbesitzer sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Waffen in einem Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-1 aufzubewahren. Diese Sicherheitsbehältnisse sollten aus massivem Material bestehen und bestimmte Anforderungen erfüllen, um unbefugten Zugriff zu verhindern. Der Typ und das Gewicht des Waffenschranks bestimmen, wie viele Waffen darin sicher gelagert werden dürfen. Bei einem Gewicht unter 200 kg sind bis zu fünf Kurzwaffen zulässig, während bei einem Gewicht über 200 kg bis zu zehn Kurzwaffen aufbewahrt werden dürfen.
Zusätzlich gibt es Regelungen zur gemeinsamen Waffenaufbewahrung, die unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist, wenn die Waffen in einem Sicherheitsbehältnis verwahrt werden. Besonders wichtig ist es, dass Waffen nicht permanent im Auto gelagert werden dürfen, sondern lediglich während des Transports. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften können Geldbußen bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Zudem müssen nicht mehr benötigte Waffen und Munition ordnungsgemäß an die zuständige Behörde abgegeben werden.
Die Vorfälle in Kremmen werfen ein Licht auf die Verantwortung der Waffenbesitzer und die Notwendigkeit, die gesetzlichen Vorgaben zur sicheren Aufbewahrung zu kennen und einzuhalten. In einer Zeit, in der das Thema Sicherheit immer wichtiger wird, müssen solche Geschehnisse als Mahnung dienen, dass der verantwortungsvolle Umgang mit Waffen nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch von Bedeutung ist.