Schock in Werneuchen: Illegales Feuerwerk sorgt für Ärger und Bußgelder!

Schock in Werneuchen: Illegales Feuerwerk sorgt für Ärger und Bußgelder!
Werneuchen, Deutschland - In Werneuchen gibt es derzeit vermehrt Lärmbeschwerden und Beschwerden aufgrund von illegalem Feuerwerk. Die Stadtverwaltung hat die Bürgerinnen und Bürger eindringlich gebeten, sich an die geltenden Vorschriften zu halten. Wie Barnim Aktuell berichtet, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit Feuerwerkskörpern klar und müssen ernst genommen werden. Dies gilt insbesondere für die verschiedenen Gefahrengruppen, in die die Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung (BAM) Feuerwerkskörper einteilt.
Die BAM klassifiziert diese nach gefährlichen Kategorien: Kat. I, II, III, IV, T1 und T2. Für Privatpersonen sind in Deutschland nur die Kategorien I und II zugelassen, wobei letztere lediglich zu Silvester genutzt werden dürfen. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern außerhalb dieser festgelegten Zeiten, sei es für Hochzeiten oder sonstige Feierlichkeiten, ist ausdrücklich untersagt und kann empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.
Die Regeln für Feuerwerkskörper in Brandenburg
In Brandenburg können die Strafen für das Abbrennen von Feuerwerk ohne erforderliche Erlaubnis und außerhalb der festgelegten Zeiten schnell in die Höhe schießen. Bei Verstößen drohen Bußgelder zwischen 25 und 200 Euro, während beim Abbrennen über die erlaubten Zeiten hinaus bis zu 100 Euro fällig werden können. Bei illegalen Feuerwerkskörpern, die oft als „Polenböller“ bezeichnet werden, ist die Situation noch ernster: Hier drohen nicht nur hohe Bußgelder, sondern im schlimmsten Fall auch Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 50.000 Euro, wie Bussgeldkatalog.org ausführlich erläutert.
Die größte Sorge gilt dabei nicht nur den Bußgeldern, sondern auch der Sicherheit. Gerade in der Nähe von sensiblen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Tankstellen sowie Kinder- und Altenheimen sind die Sicherheitsvorschriften besonders strikt. Hier darf überhaupt kein Feuerwerk gezündet werden, um Gefahren und Unfälle zu vermeiden.
Gesetzliche Vorgaben und Unterstützung für Veranstalter
Um ein Feuerwerk legal durchführen zu können, müssen die Veranstalter einen Antrag beim zuständigen Ordnungsamt stellen, meist mindestens 14 Tage im Voraus. Die Genehmigungen sind mit Gebühren verbunden, die je nach Stadt oder Gemeinde variieren können. So können diese Gebühren zwischen 40 und 500 Euro liegen. Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, muss mit strengen rechtlichen Konsequenzen rechnen – Bußgelder bis zu 10.000 Euro sind möglich.
Der Appell der Stadtverwaltung geht in Richtung aller Bürger: Bitte respektiert die Regeln, nicht nur zu eurem eigenen Schutz, sondern im Sinne von Nachbarn, Tieren und der Umwelt. Ein friedliches und sicheres Miteinander kann nur dann gewährleistet werden, wenn sich alle an die gesetzlichen Vorgaben halten. Wer über ein Feuerwerk nachdenkt, sollte sich die Zeit nehmen, sich genau zu informieren, um nicht am falschen Ende zu sparen.
Besonders in diesen Zeiten ist das Bewusstsein für die Umwelt und Nachbarschaft von großer Bedeutung. Drücken wir also alle die Daumen, dass es bald wieder ruhige Nächte in Werneuchen gibt.
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Ort | Werneuchen, Deutschland |
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