Neue Ampel vor Schulen in Barnim: Sicherheit für Fußgänger am Schulweg!
Neue Fußgängerampel in der Schönerlinder Straße Panketal ist in Betrieb. Verkehrssicherheit für Schulweg und Haftungsfragen klärt der Artikel.

Neue Ampel vor Schulen in Barnim: Sicherheit für Fußgänger am Schulweg!
In Brandenburg gibt es frischen Wind für die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler: die neue Fußgängerbedarfsampel in der Schönerlinder Straße hat ihren Betrieb aufgenommen. Nach detaillierten Bauarbeiten und erfolgreichen Testdurchläufen wurde die Ampel nun offiziell in Betrieb genommen, wie Barnim Aktuell berichtet. Diese Maßnahme ersetzt den bisherigen Fußgängerüberweg und bietet eine neue Möglichkeit, sicher über die Straße zu gelangen.
Die Ampel bringt einige Veränderungen mit sich: Fußgänger haben beim Überqueren der Straße keinen permanenten Vorrang mehr, was für viele eine Umgewöhnung darstellen könnte. Besonders für die neu eingeschulten Kinder ist das jedoch keine große Umstellung, da viele bereits mit Ampelsystemen durch Baustellen vertraut sind. Umso wichtiger ist es, dass sowohl Fußgänger als auch Fahrzeugführer sich strikt an die jeweiligen Lichtzeichen halten.
Sichere Verkehrssituationen schaffen
Ein wichtiges Detail ist, dass Radfahrer auf den Gehwegen in Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen, jedoch zum Überqueren der Straße absteigen müssen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für den Verkehr bleibt vorsichtige 30 km/h, und an der Querungsstelle gilt ein Überholverbot. Zudem ist das Ein- und Aussteigen im Bereich der Ampel tabu – dafür stehen Elternhaltestellen in der Schönerlinder Straße sowie ein einseitiger Fahrbahnbereich in der Möserstraße zur Verfügung.
Eltern sind aufgefordert, zusätzlichen Puffer für den Schulweg einzuplanen, damit Kinder sicher und rechtzeitig zur Schule gelangen können. Sicherheit geht vor, und die neue Ampel ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Häufung von Unfällen im Ampelbereich
Doch nicht nur in Brandenburg ist die Verkehrssituation ein Thema. Ein kürzlich diskutierter Vorfall im Zusammenhang mit Fußgängerampeln zeigt, wie wichtig es ist, das verkehrsgerechte Verhalten aller Verkehrsteilnehmer zu beachten. Bei einer Kollision zwischen einem Pkw und einer Fußgängerin kam es zu Streitigkeiten über die Haftungsverteilung. Der vorfahrtgewährende Fahrer hatte angenommen, die Vorfahrtberechtigte würde aufgrund der Rotlicht zeigenden Fußgängerampel anhalten. Letztlich stellte das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein fest, dass Fußgängerampeln nicht für Pkw-Fahrer gelten und der Fahrerin somit kein Schutz geboten war, was zu einer Haftungsverteilung von 75 zu 25 Prozent zulasten der Fußgängerin führte, wie Kradblatt erläutet.
Ein ähnlicher Fall aus 2018 in Saarbrücken verdeutlicht zudem, dass das Vertrauen auf das verkehrsgerechte Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer nicht immer gerechtfertigt ist. Trotz gesundheitlicher Einschränkungen war eine Fußgängerin nicht an der nächstgelegenen Ampel über die Straße gegangen, was das Landgericht als grob verkehrswidrig bewertete. Solche Urteile erhöhen nicht nur das Bewusstsein für die eigene Verantwortung, sondern zeigen auch die Komplexität der Thematik, wie in einem Artikel von RA Kotz nachzulesen ist.
Es bleibt zu hoffen, dass die neue Ampel in der Schönerlinder Straße für mehr Sicherheit beim Überqueren der Straße sorgt und die Sensibilisierung für Verkehrsregeln weiter voranschreitet. So wird der Schulweg hoffentlich jeden Tag ein Stück sicherer.