Kampf der Bandidos: 150 Biker protestieren gegen Vereinsverbot in Oranienburg!

Am 14. Juni protestierten in Oranienburg über 150 Bandidos-Motorradfahrer gegen ein Vereinsgesetz, das ihnen das öffentliche Zeigen von Emblemen verbietet.
Am 14. Juni protestierten in Oranienburg über 150 Bandidos-Motorradfahrer gegen ein Vereinsgesetz, das ihnen das öffentliche Zeigen von Emblemen verbietet. (Symbolbild/MB)

Kampf der Bandidos: 150 Biker protestieren gegen Vereinsverbot in Oranienburg!

Oranienburg, Deutschland - Am Samstag, dem 14. Juni, versammelten sich in Oranienburg mehr als 150 Motorradfans zu einem Protestkorso des bekannten Motorradclubs „Bandidos“. Die Bernauer Straße war für die Veranstaltung gesperrt, die von 14 Uhr bis 15.45 Uhr dauerte. Die rund 155 Motorräder und 14 Autos, darunter Mitglieder und Anhänger aus Berlin, Brandenburg und anderen Bundesländern, zogen die Aufmerksamkeit auf sich. Die Polizei begleitete das Treffen, doch erfreulicherweise gab es keine Zwischenfälle. Dies vermeldet maz-online.de.

Die Versammlung stand ganz im Zeichen des Anliegens, gegen ein verschärftes Vereinsgesetz zu protestieren, das den Bandidos seit dem 16. März 2017 das öffentliche Zeigen ihrer Embleme untersagt. Die Rocker demonstrierten mit zwei Ausfahrten von Berlin nach Oranienburg, die unter dem Motto „Keine Kollektivstrafen für Biker“ und „Demonstration gegen das Insignienverbot des Bandidos MC“ stattfanden. Diese Kundgebung ist Teil eines größeren Konflikts, denn die Bandidos sind seit Jahren im Visier öffentlicher und rechtlicher Institutionen, beobachtet von Polizei und Verfassungsschutz wegen der Verwicklungen ihrer Mitglieder in organisierte Kriminalität.

Hintergrund und rechtliche Entwicklungen

Das Bundesverwaltungsgericht hat selbst vor Kurzem das Vereinsverbot der Bandidos für rechtmäßig erklärt. Wie lto.de berichtet, wurde das Verbot, das 2021 durch das Bundesinnenministerium ausgesprochen wurde, aufrechterhalten, da schwere Straftaten gegen Mitglieder der Bandidos festgestellt wurden. Dieses Verbot bezieht sich nicht nur auf den Gesamtverein, sondern auch auf 38 Teilorganisationen, die sogenannten Chapter.

Es ist verwunderlich, dass trotz des Verbots einige Teilorganisationen weiterhin unter unterschiedlichen Namen und Strukturen agieren. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die neu gegründeten „Federations“ von den Behörden nicht als identitätswahrend anerkannt werden können. Dies geschah, nachdem die Bandidos eine Selbstauflösung angekündigt hatten, ein Versuch, das Verbot anzufechten. Doch die Vorfälle und die damit verbundenen kriminellen Aktivitäten ließen die Richter nicht umstimmen.

Rechte und Freiheit der Biker

Zu den umstrittenen Aspekten des Verbots gehört das sogenannte „Kuttenverbot“, das in einem Urteil vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde. Dies betrifft das öffentliche Zeigen von Logos der Bandidos sowie ähnlicher Clubs wie den Hells Angels. Wie tagesschau.de in einer Analyse darlegt, sind die Kutten ein zentrales Identifikationsmerkmal der Mitglieder. Trotz der Genehmigung für private Nutzung, wie beispielsweise Tattoos, führt ein Verstoß gegen das Verbot im öffentlichen Raum zu schweren Strafen.

Die vorangegangenen Klagen gegen dieses Verbot wurden allesamt abgewiesen, da das Gericht einen erheblichen Grundrechtseingriff anerkannte, der jedoch im Hinblick auf den Schutz wichtiger Rechtsgüter für gerechtfertigt befunden wurde. Der Konflikt um die Rockerclubs in Deutschland bleibt also ein heißes Eisen, während die Bandidos weiterhin versuchen, ihre Stimme und Identität im öffentlichen Raum zu behaupten.

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OrtOranienburg, Deutschland
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