
Im Osten Berlins sind derzeit etwa 30.000 Haushalte ohne Zugang zu Kabelfernsehen, Telefon und Internet. Das Unternehmen Pyur, dessen Muttergesellschaft Tele Columbus ist, gab am Montag eine Mitteilung zu den weitreichenden Störungen ab. Die Situation wurde durch die Beschädigung eines Glasfaserkabels verursacht, welches während Tiefbauarbeiten Dritter im Bezirk Pankow beschädigt wurde. Der Schaden umfasst eine Länge von 1,2 Kilometern, wobei insgesamt 576 Glasfasern im Kabel ersetzt werden müssen.
Die Reparaturarbeiten haben bereits begonnen, und es wird erwartet, dass sie bis Montagabend, 18 Uhr, abgeschlossen sind. Jedoch wird die vollständige Behebung des Schadens voraussichtlich bis Mittwochabend dauern, da die Fasern nach dem Einziehen noch verbunden werden müssen. Pyur informiert die betroffenen Kunden über seine telefonische Service-Hotline, die Pyur-App und die Webseite.
Fortdauernde Störungen und Ausfallzahlen
Die Situation ist kritischer, als zunächst angenommen: Am Samstagabend waren von rund 100.000 betroffenen TV-Haushalten noch etwa 25.000 ohne Empfang. Von den 25.000 betroffenen Internetkunden sind immer noch 5.000 nicht wieder online, was zeigt, dass die Reparaturmaßnahmen langsamer voranschreiten als erhofft. Diese Störungen wurden durch die Zerstörung von zwei großen Glasfaserkabeln auf einer Länge von rund 200 Metern verursacht, die ebenfalls während Tiefbauarbeiten Dritter im Bezirk Rummelsburg beschädigt wurden.
Die Erfahrungen der betroffenen Kunden sind durchweg negativ, da viele auf die Dienste von Pyur angewiesen sind. In den betroffenen Liegenschaften kam es zu einem Totalausfall sämtlicher Dienste, was zu erheblichen Einschränkungen im Alltag führte.
Rechte der Verbraucher und Entschädigungen
Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen müssen Störungen bei Telefon-, Internet-, TV- oder Mobilfunkanschlüssen dem Anbieter umgehend gemeldet werden. Die Anbieter sind gesetzlich verpflichtet, Störungen unverzüglich und unentgeltlich zu beseitigen, es sei denn, der Kunde ist für die Störung verantwortlich. Kunden haben das Recht auf eine gesetzliche Ausfallentschädigung, wenn die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen behoben wird oder wenn ein vereinbarter Kundendiensttermin versäumt wird.
Die Höhe der Entschädigung ist gestaffelt: Ab dem dritten Tag der Störung können Kunden 5 Euro oder 10% des Monatsentgelts (sofern dies höher ist als 5 Euro) geltend machen. Ab dem fünften Tag oder bei jedem versäumten Termin erhöht sich der Betrag auf 10 Euro oder 20% des Monatsentgelts (sofern dies höher ist als 10 Euro). Diese Regelungen gelten jedoch nur bei komplettem Ausfall des Dienstes und wenn keine Ersatzlösung vorhanden ist.
Die Bundesnetzagentur setzt keine Geldansprüche durch; betroffene Kunden müssen diese selbstständig durchsetzen. Bei unzureichenden Lösungen können Schlichtungsanträge bei der Bundesnetzagentur gestellt werden. Die Unterstützung durch Verbraucherzentralen oder Rechtsanwälte kann ebenfalls in Anspruch genommen werden, um Ansprüche erfolgreich geltend zu machen.
Die aktuelle Situation erfordert sowohl Geduld von den betroffenen Kunden als auch ein schnelles Handeln von Pyur und Tele Columbus, um die angekündigten Reparaturarbeiten zügig abzuschließen und die zurückgehaltenen Dienste wiederherzustellen.
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Tagesspiegel ergänzt, dass …
Die Bundesnetzagentur informiert über …