Neue Grundsteuer 2025: Drohen uns hohe Belastungen in Kleinmachnow?

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Erfahren Sie alles über die neue Grundsteuer, ihre Auswirkungen auf die Kommunen und Eigentümer in Wildau ab 2025.

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Neue Grundsteuer 2025: Drohen uns hohe Belastungen in Kleinmachnow?

Die Zeit tickt! Ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuer in Kraft, die für viele Eigentümer und Kommunen in Brandenburg von großer Bedeutung ist. Diese Reform wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 entschied, dass die bisherigen Bewertungsverfahren verfassungswidrig waren. Eine Neuregelung war bis Ende 2019 gefordert, die dann durch eine Übergangsfrist bis Ende 2024 ermöglicht wurde. Bis dahin müssen die Kommunen ihre neuen Hebesätze festlegen, was bereits zum Teil geschehen ist, wie stadtblatt-online.de berichtet.

Die Hintergründe sind vielschichtig. In Deutschland haben die Kommunen ein Defizit von 24,8 Milliarden Euro registriert, das insbesondere durch steigende Ausgaben für Sozialleistungen, das Bürgergeld und Personalkosten bedingt ist. Prognosen zeigen einen möglichen wirtschaftlichen Rückgang, der zu Firmenpleiten und Wegzügen führen könnte. In Kleinmachnow beispielsweise belief sich die Grundsteuer im Jahr 2023 auf rund 7,35 Millionen Euro. Diese Mittel fließen direkt an die Kommunen und sind entscheidend für die Finanzierung von Schulen, Kitas und der allgemeinen Infrastruktur, wie bundesfinanzministerium.de erläutert.

Die neue Hebesatzregelung

Die neue Grundsteuer soll aufkommensneutral sein, das heißt, es dürfen keine höheren Einnahmen als zuvor generiert werden. Dennoch gibt es Bedenken, dass einige Eigentümer höher oder niedriger besteuert werden könnten, was als „Belastungsverschiebung“ bezeichnet wird. André Berghegger vom Deutschen Städte- und Gemeindebund schließt nicht aus, dass die kommunalen Steuern in Zukunft steigen könnten, da dies ein Weg wäre, um die Lücken in den Haushalten zu schließen. Bescheide sollten bald bei den Eigentümern eintreffen oder sind bereits auf dem Weg, so stadtblatt-online.de.

Im Jahr 2024 haben die Kommunen in Deutschland, auch ohne die neue Regelung, bereits mehr aus der Grundsteuer eingenommen. Besonders bemerkenswert ist, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe zurückgingen, während die Grundsteuer B, die auf alle anderen Grundstücke erhoben wird, um 3,8 % zulegte. Insgesamt lag die Einnahme aus der Grundsteuer B bei 15,6 Milliarden Euro, wie tagesschau.de feststellt.

Die Herausforderungen für Eigentümer

Für viele Eigentümer war die Dateneingabe für die Grundsteuerwertbescheide eine echte Herausforderung. So kam es häufig zu Fehlern, die in manchen Fällen zu nicht optimalen Schätzungen seitens der Finanzämter führten. Dies verursachte bei vielen Eigentümern unangenehme Überraschungen bei den Wertzuwächsen. Ein Beispiel: In Brandenburg zahlen Eigentümer im Durchschnitt 104,1 % mehr Grundsteuer, wobei Einfamilienhäuser mit einem Plus von 83,6 % und Mehrfamilienhäuser mit 50,4 % betroffen sind, wie ebenfalls stadtblatt-online.de berichtet.

Die Hebesätze sind je nach Gemeinde unterschiedlich: In Teltow liegt der Satz bei 240 %, in Kleinmachnow bei 180 % und in Stahnsdorf bei 220 %. Ein Hausbesitzer in Teltow mit einem Grundsteuerwert von 556.700 Euro sieht sich somit mit einer jährlichen Belastung von 414,19 Euro konfrontiert. In einigen западdeutschen Kommunen wird sogar über zusätzliche Steuern wie Wasserverbrauchssteuer oder Wohnflächensteuer diskutiert.

Ob die Grundsteuer reformiert wurde, um die Kommunen zu stärken oder ob hier eine Belastung für die Bürger droht, bleibt abzuwarten. Die Hebesätze gelten bis Ende 2026, und eine neue Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte folgt 2029. Viele Eigentümer sind sich also bewusst, dass da noch einiges auf sie zukommen könnte, und können sich nur auf die neuen Bescheide vorbereiten.