Schock in Leipzig: Lkw-Unfall mit Verletzten und betrunkener Fahrer!

Schock in Leipzig: Lkw-Unfall mit Verletzten und betrunkener Fahrer!

Leipzig (Schönefeld-Ost), Schwantesstraße/Bautzener Straße, Deutschland - In Leipzig gibt es zurzeit gleich mehrere Vorfälle, die für Aufregung sorgen. Ein besonders tragisches Ereignis ereignete sich am 12. Juli 2025, als ein 25-jähriger Fahrer eines IVECO-Lkw in der Mittelstraße von Großpösna in einer Rechtskurve auf die Gegenfahrbahn geriet und dabei mit einem Mercedes-Lkw, gelenkt von einem 65-Jährigen, kollidierte. Der Senior wurde schwer verletzt und musste stationär im Krankenhaus behandelt werden. Zu allem Überfluss waren auch Pferde im Mercedes-Lkw verletzt, die den Unfall nicht unbeschadet überstanden haben.

Ein weiterer, erschreckender Aspekt ist der Alkohol, den der junge Fahrer konsumiert hatte. Ein Vortest ergab einen Wert von 1,86 Promille, was nicht nur Aufschluss über seinen Zustand während des Unfalls gibt, sondern auch dafür sorgte, dass ihm der Führerschein sichergestellt wurde. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs bereits aufgenommen, wodurch die Unfallstelle mehrere Stunden gesperrt wurde. Solche Vorfälle werfen immer wieder die Frage nach der Verantwortung und den Konsequenzen auf, die Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol bei Verkehrsunfällen haben müssen.

Tierhalterhaftung im Fokus

RA Kotz zufolge hat eine Hundehalterin Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Leipzig eingelegt. In einem Vorfall vom 10. Januar 2023 wurde die Klägerin schwer verletzt, nachdem sie von der Hündin einer Nachbarin, einer Berner Sennenhündin, angegriffen wurde und dabei einen Trümmerbruch des Schienbeins erlitt. Während die Beklagte eine Verantwortung von 50 % anerkannt hat, streitet sie die volle Haftung ab, was nun zur Überprüfung durch den Senat führt.

Das Landgericht kam zu dem Schluss, dass die Beklagte nach § 833 BGB grundsätzlich für den Schaden haftet, den ihr Tier verursacht hat. Die gesetzlichen Grundlagen besagen klar, dass Tierhalter für die Schäden ihrer Tiere haften, es sei denn, teils gar nicht nachvollziehbare Ausnahmen liegen vor. Dies erhöht die Dringlichkeit für Halter, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen, um für den Ernstfall gewappnet zu sein, wie auch die Kanzlei Herfurtner betont.

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OrtLeipzig (Schönefeld-Ost), Schwantesstraße/Bautzener Straße, Deutschland
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