Neues Abschiebezentrum in Schönefeld: Brandenburg setzt auf lange Fristen!

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Brandenburg plant 2025 ein Abschiebezentrum in Schönefeld, um Asylbewerber effizienter zu verwalten und unterzubringen.

Brandenburg plant 2025 ein Abschiebezentrum in Schönefeld, um Asylbewerber effizienter zu verwalten und unterzubringen.
Brandenburg plant 2025 ein Abschiebezentrum in Schönefeld, um Asylbewerber effizienter zu verwalten und unterzubringen.

Neues Abschiebezentrum in Schönefeld: Brandenburg setzt auf lange Fristen!

In Brandenburg tut sich einiges in der Asylpolitik. Die Landesregierung plant die Errichtung eines neuen Abschiebezentrums in Schönefeld. Dieses sollen ab 2026 als landeseigenes Behördenzentrum fungieren, in dem abzuschiebende Personen untergebracht werden. Bisher war Brandenburg auf Einrichtungen in anderen Bundesländern angewiesen, was mit zahlreichen Herausforderungen verbunden war. „Die Ausreiseeinrichtungen sind keine Haftanstalt“, betont Innenminister René Wilke und schafft damit Klarheit über die Funktion des Zentrums. Die Aufnahme der ersten Übergangseinrichtungen ist bereits für das kommende Jahr vorgesehen, während ein neues Landesaufnahmegesetz in Arbeit ist, um die Regelungen für Geflüchtete und ausreisepflichtige Personen zu verschärfen, berichtet die Berliner Zeitung.

Doch was genau verbirgt sich hinter diesem neuen Gesetz? Laut rbb24 soll es die Aufenthaltsdauer für Asylbewerber in Erstaufnahme-Einrichtungen von 18 auf 24 Monate verlängern, außer für Familien mit minderjährigen Kindern. Zudem sind neue Einrichtungen, wie Landesübergangseinrichtungen und Ausreisezentren, geplant, um den Umgang mit ausreisepflichtigen Personen besser zu regeln. Über die Aufenthaltsrechtlichen Perspektiven dieser Gruppen soll systematisch Aufklärung geschaffen werden, um Rückführungen oder freiwillige Ausreisen effizienter zu gestaltet.

Stimmen zur Reform

Doch nicht alle sehen diese Maßnahmen positiv. Der Flüchtlingsrat Brandenburg hat bereits lautstark Kritik geübt und lehnt sowohl die Ausreiseeinrichtungen als auch die gesetzlich vorgesehene Abschiebehaft ab. Diese Position wird durch eine besorgniserregende Zahl unterstützt: Aktuell gelten mehr als 6.400 Menschen in Brandenburg als vollziehbar ausreisepflichtig. Vergleichsweise wurden 2024 über 8.100 geflüchtete Personen registriert, während allein in den ersten neun Monaten dieses Jahres bereits 3.749 neue Fälle verzeichnet wurden.

Platznot in bestehenden Einrichtungen

Eine weitere Herausforderung ergibt sich aus der derzeitigen Platzsituation in den bestehenden Erstaufnahmeeinrichtungen. In Eisenhüttenstadt sind von 2.200 verfügbaren Plätzen über 1.200 belegt, was die Dringlichkeit für neue Lösungen unterstreicht. Jens Graf, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, zeigt sich in Bezug auf das neue Gesetz jedoch optimistisch und unterstützt die geplanten Maßnahmen.

Der Entwurf des Landesaufnahmegesetzes, der von Innenminister Wilke vorgelegt wurde, muss nun noch im Kabinett beraten werden, bevor er im Landtag zur Abstimmung kommt. Es bleibt abzuwarten, wie sich die politischen Diskussionen entwickeln und welche Auswirkungen die Umbauarbeiten auf die Asylpolitik in Brandenburg haben werden.