Polizei jagt Mann, der Zugnotbremsung in Blumberg verursachte!
Polizei ermittelt gegen 30-Jährigen nach Notbremsung der RB 25 in Blumberg, um Unfall zu vermeiden. Ermittlungen wegen gefährlichem Eingriff.

Polizei jagt Mann, der Zugnotbremsung in Blumberg verursachte!
Am 18. September 2025, gegen 17:50 Uhr, ereignete sich ein besorgniserregender Vorfall bei Blumberg, der die Sicherheit des Bahnverkehrs in Gefahr brachte. Ein 30-jähriger Mann blieb im Gleisbett der Regionalbahnlinie RB 25 stehen, was den Lokführer zwang, eine Notbremsung einzuleiten, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Der Mann nutzte die Gelegenheit zur Flucht, doch die Polizei konnte ihn kurze Zeit später nahe dem Bundespolizeistandort Blumberg stellen. Ermittlungen wurden wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet, da der Verdächtige bereits in der Vergangenheit wegen ähnlicher Vorfälle aufgefallen war, wie Moz.de berichtet.
Dieser Vorfall wirft ein Schlaglicht auf eine steigende Zahl gefährlicher Aktivitäten im Bahnverkehr, die nicht nur die Sicherheit der Reisenden gefährden, sondern auch zu schweren Unfällen führen könnten. Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich am 27. August 2025 in der Nähe des Bahnhofs Zazenhausen in Stuttgart, als unbekannte Täter mehrere schwere Betondeckel auf die Gleise legten. Lokführer, die damit konfrontiert wurden, mussten ebenfalls eine Notbremsung durchführen. Bei diesem Vorfall, wie Schwäbische.de berichtete, wurde glücklicherweise niemand verletzt, aber die Gefahren solcher Eingriffe sind unbestreitbar.
Gesetzliche Konsequenzen
Was passiert, wenn jemand solche gefährlichen Eingriffe vornimmt? Laut § 315 StGB ist ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr eine Straftat, die schwerwiegende rechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn die Sicherheit des Bahnverkehrs beeinträchtigt wird und Menschen oder Sachwerte in Gefahr geraten. Die Strafe kann je nach Schwere des Vergehens von Geld- bis zu Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren reichen. Selbst der Versuch solcher Handlungen ist strafbar, wobei Fahrlässigkeit in der Regel mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann, wie unter anderem auf Bussgeldkatalog.org ausgeführt wird.
Ein besonders erschreckendes Detail ist die Tatsache, dass bereits der Versuch, Züge zu gefährden, als Straftat gilt. Dazu zählen das Bereiten von Hindernissen auf den Gleisen oder das Fälschen von Signalen. Solche Taten können nicht nur erhebliche Strafen nach sich ziehen, sondern auch tragische Unfälle verursachen, wie das Beispiel des Bundesgerichtshofs zeigt, der einen Fall entschied, in dem eine Schnellbremsung aufgrund von Personen im Gleis als gefährlicher Eingriff gewertet wurde.
Es bleibt zu hoffen, dass die Ermittlungen in Blumberg zügig zu einer Klärung führen und zukünftige Vorfälle dieser Art verhindert werden können. Die Sicherheit im Bahnverkehr ist eine Verantwortung, die alle Betriebe und die Gesellschaft ernst nehmen sollten.