Waldbrand zwischen Weißwasser und Spremberg: Feuerwehr im Dauereinsatz!

Waldbrand zwischen Spremberg und Weißwasser am 22.06.2025: Feuerwehr im Einsatz, Sperrungen und Brandgefahrenhinweise.
Waldbrand zwischen Spremberg und Weißwasser am 22.06.2025: Feuerwehr im Einsatz, Sperrungen und Brandgefahrenhinweise. (Symbolbild/MB)

Waldbrand zwischen Weißwasser und Spremberg: Feuerwehr im Dauereinsatz!

Schleife, Sachsen - Ein besorgniserregender Waldbrand hat heute zwischen Weißwasser in Sachsen und Spremberg in Brandenburg für Aufsehen gesorgt. Laut LR-Online brach das Feuer in einer Kiesgrube in der sächsischen Ortslage Schleife aus und breitet sich durch Wind in Richtung Brandenburg aus. Die betroffene Fläche umfasst dabei mindestens 2 Hektar.

Die Feuerwehrkräfte aus Sachsen und Brandenburg sind mobilisiert worden, um die Flammen zu bekämpfen. Besonders engagiert sind die Einsatzkräfte aus Spremberg und Bagenz (Neuhausen/Spree). Aufgrund der Einsatzmaßnahmen sind mehrere Straßensperrungen auf der B156, einschließlich der Abzweigungen zur Schleifer Straße (L87) und zur Spremberger Straße (S126), eingerichtet worden.

Gefahr durch Trockenheit

Die momentane Waldbrandgefahr in der Region ist nicht zu unterschätzen. Wie Wald Sachsen informiert, ist der Umgang mit offenem Feuer im Wald ganzjährig verboten, unabhängig von der jeweils geltenden Waldbrandgefahrenstufe. Rauchen, Grillen und das Entzünden von Lagerfeuern sind nicht gestattet und können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Es bleibt zu hoffen, dass sich der Brand rasch unter Kontrolle bringen lässt, bevor trockene Bodenvegetation weiter für Risiken sorgt.

Darüber hinaus ist das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen im Freistaat Sachsen seit dem 01.10.2009 untersagt. Dies soll insbesondere dazu beitragen, das Waldgebiet und seine Bewohner zu schützen, da unerlaubte Aktivitäten wie diese zu hohen Geldbußen von bis zu 1.000 Euro führen können.

Waldrecht im Freistaat Sachsen

Um zukünftige Waldbrände zu verhindern, sind klare gesetzliche Rahmenbedingungen vorhanden. Laut dem Sächsischen Waldgesetz sind Feuer im Wald nur mit Genehmigung der Forstbehörde erlaubt und das Betreten des Waldes ist grundsätzlich auf eigene Gefahr gestattet. Hierbei sollten die gesetzlichen Vorschriften zur Waldnutzung und -schutz immer beachtet werden.

Diese Vorfälle unterstreichen die Dringlichkeit, Verantwortung im Umgang mit unserem wertvollen Wald zu übernehmen. Es bleibt zu hoffen, dass die eingesetzten Feuerwehren schnell erfolgreich sind und die Folgen dieses Brandes begrenzt werden können. Auch der Halbendorfer See, der bei Badegästen äußerst beliebt ist, soll nicht unnötig gefährdet werden. Bleiben Sie sicher und respektieren Sie die Regeln zum Schutz unserer Wälder!

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OrtSchleife, Sachsen
Quellen