Geflügelpest erreicht OSL: Strenge Maßnahmen für Geflügelhalter!
Geflügelpest (H5N1) in Lauchhammer: Maßnahmen für Geflügelhalter ab 7. November. Strenge Hygieneregeln sind erforderlich.

Geflügelpest erreicht OSL: Strenge Maßnahmen für Geflügelhalter!
Die Geflügelpest (H5N1) sorgt derzeit für besorgte Gesichter im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Heute, am 6. November 2025, wurde bekannt, dass die Krankheit in Lauchhammer und Grünewalde sowie bei zwei Kranichen in Zinnitz festgestellt wurde. Diese alarmierenden Nachrichten wurden vom Veterinäramt veröffentlicht und bestätigen die ersten Fälle der ansteckenden Viruserkrankung in der Region, wie lr-online.de berichtet.
Das Friedrich-Loeffler-Institut hat die positiven Testergebnisse am selben Tag bestätigt. Im Zuge dieser Entwicklungen hat der Landkreis beschlossen, ab dem 7. November strenge Schutzmaßnahmen einzuführen. Diese betreffen besonders private Geflügelhalter: Halter mit mehr als 50 Vögeln müssen ihre Tiere in geschlossenen Ställen unterbringen, während auch kleinere Bestände zum eigenen Schutz eingestallt werden sollten. Geflügelausstellungen, -märkte und gewerbliche Abgaben sind bis auf Weiteres verboten, um eine Verbreitung des Virus zu verhindern, so niederlausitz-aktuell.de.
Dringende Hygienemaßnahmen erforderlich
Die Situation erfordert auch strenge Hygieneregeln für alle Geflügelhalter. Hierzu gehört die Vermeidung von Kontakt zwischen Haus- und Wildvögeln. Futter und Einstreu müssen vor Wildvögeln ausreichend geschützt aufbewahrt werden. Zudem ist beim Betreten der Ställe auf umfangreiche Hygiene zu achten: Schuh- und Kleidungswechsel sowie Desinfektionsmaßnahmen sind unerlässlich, um eine Einschleppung des Virus zu vermeiden, nach Informationen von lr-online.de.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn es um Verdachtsfälle geht. Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot sind zu beobachten. Tote Vögel oder verdächtige Funde sollten umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden. Zudem sollten Jäger die Jagd auf Enten und Wildgänse vorerst einstellen, um die Geflügelpest nicht weiter einzuschleppen.
Was nun zu tun ist
Mit der Einführung der Sicherheitsmaßnahmen wird den Geflügelhaltern auch eine Meldepflicht auferlegt. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die weitere Verbreitung der Geflügelpest in der Region effektiv einzudämmen. Die Behörden appellieren an alle Halter, sich an die neuen Richtlinien zu halten, um nicht nur das eigene Geflügel zu schützen, sondern auch die gesamte Tierhaltung in der Region zu sichern.
Die Lage zeigt, wie wichtig es ist, schnell zu reagieren und Schutzmaßnahmen ernst zu nehmen. Mit vereinten Kräften können wir hoffentlich die Geflügelpest gemeinsam besiegen und einen weiteren Rückgang der betroffenen Vogelbestände verhindern. Bleiben Sie informiert und schützen Sie Ihre Tiere!