Auto kracht gegen umgestürzten Baum – Fahrer verletzt!
Unfall bei Lauchhammer: Pkw kollidiert mit umgestürztem Baum. Fahrer leicht verletzt, Sachschaden im vierstelligen Bereich.

Auto kracht gegen umgestürzten Baum – Fahrer verletzt!
In der Nacht zum 11. September 2025 ereignete sich ein folgenschwerer Unfall auf der L63 zwischen Lauchhammer und Grünewalde. Um 1:10 Uhr bemerkte ein Autofahrer einen umgestürzten Baum zu spät, und es kam zur Kollision. Der Baum war vermutlich durch die widrigen Wetterbedingungen umgefallen, was die Situation zusätzlich gefährlich machte. Glücklicherweise blieb der Fahrer des Fahrzeugs nur leicht verletzt und musste zur Behandlung ins Krankenhaus.
Das Auto selbst war jedoch noch fahrbereit, es wurde dennoch ein Sachschaden im vierstelligen Bereich geschätzt. Ein Sprecher der Polizei informierte, dass die Umstände des Unfalls durch die späte Erkennung des Hindernisses bedingt wurden. Solche Vorfälle sind nicht selten und sprechen für die Notwendigkeit laufender Baumkontrollen, um ähnliche Unfälle in Zukunft zu vermeiden.
Bäume in der Haftung
Die Frage der Haftung bei Schäden durch umgestürzte Bäume ist ein wichtiger Aspekt, den Jurist Daniel Heymann erläutert. In Deutschland ist der Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Baum steht, verantwortlich für etwaige Schäden. Das heißt konkret: In Wohngebieten gehört der Baum in der Regel der Stadt, während an Landstraßen das Bundesland die Verantwortung trägt. Auf Privatgeländen haften die jeweiligen Grundstückseigentümer.
Die aktuelle Lage ist alarmierend: Rund ein Drittel Deutschlands ist bewaldet, aber bereits im Jahr 2024 wiesen 80 Prozent dieser Bäume Schäden auf. Regelmäßige Kontrollen sind daher von enormer Bedeutung. In Städten wie Köln проверят Baumpfleger die Bäume zweimal jährlich, sowohl im belaubten als auch im unbelaubten Zustand, um potenzielle Gefahren rechtzeitig zu erkennen.
Wetterbedingungen und Versicherungen
Wenn es zu Schäden durch umgestürzte Bäume kommt, spielt auch die Wetterlage eine entscheidende Rolle. Bei extremen Wetterereignissen könnte es sich um höhere Gewalt handeln, was die Haftung erschwert. Eine Teilkaskoversicherung kann jedoch bei Schäden durch umgefallene Bäume oder abgebrochene Äste einspringen – vorausgesetzt, der Zusammenhang mit einem Sturm besteht, der eine Windstärke von acht oder mehr erreicht hat.
Zusammengefasst zeigt dieser Vorfall einmal mehr, wie wichtig es ist, potentielle Gefahrenquellen wie kranke oder instabile Bäume zu erkennen und dem zuständigen Grundstückseigentümer zu melden. Nur so können Unfälle und Verletzungen wie bei diesem Vorfall verhindert werden. Die stetige Kontrolle und Pflege unserer Bäume trägt nicht nur zur Sicherheit auf unseren Straßen bei, sondern auch zum allgemeinen Wohlbefinden in unserer Gemeinde.
Schließlich sollte jeder, der Auffälligkeiten an einem Baum bemerkt, sich umgehend an den Eigentümer wenden, um rechtzeitig handeln zu können. Der Unfall auf der L63 mahnt uns eindringlich zur Vorsicht.
Für weitere Informationen: Lausitzer Rundschau | ZDF Heute