Kalte Wohnungen in Hangelsberg: Mieter leiden ohne Heizung!
Mieter in Hangelsberg (Oder-Spree) kämpfen seit Wochen gegen Heizungsprobleme und hohe Kosten. Ein Bericht über ihre Sorgen.

Kalte Wohnungen in Hangelsberg: Mieter leiden ohne Heizung!
In Hangelsberg, einem kleinen Ort im Landkreis Oder-Spree, kämpfen zahlreiche Mietparteien seit über sechs Wochen mit eisigen Temperaturen in ihren Wohnungen. Kerstin Förster und ihre Familie sind direkt betroffen und schildern, dass trotz all ihrer Bemühungen, den Heizungsregler hochzudrehen, keine Wärme ankommt. Bei winterlichen Temperaturen bedeutet dies eine große Herausforderung. Die Försters haben bereits mehr als 600 Euro für Strom ausgegeben, um mithilfe eines Elektrogeräts Wärme zu schaffen.
Die Wohnanlage, in der die Familie lebt, umfasst 64 Einheiten. Neben der Kälte hat die erhöhte Luftfeuchtigkeit für weitere Probleme gesorgt: Stockflecken beginnen, die Wände zu verunstalten. Die Familie versucht verzweifelt, durch regelmäßiges Lüften Schimmelbildung zu vermeiden, was dem Raumklima ebenfalls nicht zuträglich ist. Während die Heizungen bis vor wenigen Tagen nicht funktionierten und warmes Wasser nur sporadisch zur Verfügung stand, ist die Situation nun leicht besser.
Unzureichende Kommunikation
Aktuell fließt zwar wieder warmes Wasser und einige Heizungen funktionieren, jedoch bleibt unklar, wie viele Geräte tatsächlich heizen. Beschwerden, die über eine App an die Hausverwaltung gerichtet wurden, blieben bisher ohne Reaktion. Der Eigentümer, ein Investor aus Luxemburg, ist für die Mieter offenbar nicht erreichbar. Dies hat zur Folge, dass Bewohner 60 Prozent ihrer Miete einbehalten haben, um Druck auf die Verwaltung auszuüben – bisher ohne den erhofften Erfolg.
Bürgermeister Arne Christiani hat bereits Maßnahmen eingeleitet und sowohl Mieterbund als auch Fachanwälte eingeschaltet. Dabei schaut er auch auf das Gesundheitsamt, um sicherzustellen, dass die Situation nicht die Gesundheit der Mieter gefährdet. Angesichts des nahenden Winters sind die Mieter sehr besorgt, da die Zuverlässigkeit der Wärmeversorgung ungewiss bleibt.
Rechtliche Aspekte für Mieter
Doch was können Mieter in solch einer Situation wirklich tun? Laut Informationen von test.de ist der Vermieter grundsätzlich dafür verantwortlich, die Heizung in einem einwandfreien Zustand zu halten. Das bedeutet, während der Heizperiode muss eine angenehme Temperatur in den Wohnungen gewährleistet sein. Da viele Gerichte die Heizperiode zwischen dem 1. Oktober und 30. April sehen, sind Mieter dazu berechtigt, bei unzureichender Wärmeversorgung die Miete zu mindern. Die Höhe der Minderung hängt hierbei vom Einzelfall ab.
Ein rechtlicher Rahmen gibt vor, dass die Wohnräume tagsüber auf mindestens 20 bis 22 Grad beheizt sein sollten. In Bädern empfiehlt sich eine Temperatur von 23 Grad. Wenn die Temperaturniveau nicht erreicht werden, können die Ordnungsbehörden eingreifen – wobei Mieter zunächst den Vermieter in die Pflicht nehmen sollten.
Die Lage in Hangelsberg bleibt angespannt. Die Mietparteien hoffen auf eine baldige Klärung ihrer Anliegen und sind dankbar für die Unterstützung der Gemeinde. Das Bestreben, die Heizung rechtzeitig für den Winter in Gang zu bringen, hat für die Bewohner oberste Priorität.
Für weitere Informationen zur Heizungsproblematik und den Rechten der Mieter in Deutschland ist die Webseite test.de eine aufschlussreiche Adresse.