Rätselhafter Rauch in Strausberg: Glücksspiel-Bande geplündert!
In Strausberg entpuppt sich Rauch aus einer Spielhalle als Einbruch, Täter stehlen Bargeld und fliehen unerkannt. Ermittlungen laufen.

Rätselhafter Rauch in Strausberg: Glücksspiel-Bande geplündert!
In den frühen Morgenstunden des 18. Septembers 2025 wurde die Feuerwehr in Strausberg Nord alarmiert. Um 5 Uhr drang dichter Rauch aus einer Spielhalle in der Straße „Am Flugplatz“. Zunächst hielt man einen Brand für möglich, doch die rasche Erkundung vor Ort wandelte die Sorge in Erleichterung um: Ein Feuer war nicht ausgebrochen. Vielmehr hatte eine Nebelanlage, die während eines Einbruchs aktiviert wurde, für die Rauchentwicklung gesorgt, wie Moz.de berichtet.
Die unbekannten Täter hatten es offensichtlich auf die Spielautomaten abgesehen. Sie brachen mehrere dieser Geräte auf und stahlen Bargeld. Um unentdeckt zu bleiben, manipulierten sie die Alarmanlage mit Bauschaum, sodass diese nicht mehr funktionierte. Zudem wurden mehrere Überwachungskameras, die den Außenbereich der Spielothek überwachen sollten, beschädigt oder gar abgerissen. Aufmerksame Nachbarn hatten den Alarm der Spielothek bemerkt, doch als die Feuerwehr eintraf, war von den Tätern bereits keine Spur mehr zu finden. Bisher sind sie noch flüchtig, was die Ermittlungen der Kriminalpolizei Märkisch-Oderland umso dringlicher macht.
Ein Vergleich zu anderen Vorfällen
Das Vorgehen der Einbrecher in Strausberg erinnert an einen ähnlichen Vorfall in Ahaus, bei dem unbekannte Täter in der Nacht von 26. Februar 2024 mehrere Spielautomaten aufbrachen. Auch hier kam es zur Aktivierung einer Nebelanlage, die die Sicht der Anwesenden stark beeinträchtigte. Die Täter fanden ihren Weg ins Innere des Lokals, brachen drei Geräte auf und entwendeten Bargeld, nachdem sie gewaltsam in das Gebäude eindrangen. Die Kriminalpolizei in Ahaus sucht in diesem Fall Zeugen, um weitere Hinweise zu erhalten (weitere Informationen finden Sie auf presseportal.de).
Der Fall in Strausberg zeigt, dass die Sicherheitsvorkehrungen in solchen Einrichtungen manchmal nicht ausreichen, um dreiste Einbrüche zu verhindern. Es bleibt abzuwarten, ob die Ermittler in der Lage sind, die Identität der Täter zu klären und diese vor Gericht zu bringen.