Radfahrerin ohne Licht auf Landstraße von Auto gestreift – Verletzung!

Am 15.06.2025 wurde eine 46-jährige Radfahrerin bei Templin von einem Auto gestreift, während sie ohne Licht fuhr.
Am 15.06.2025 wurde eine 46-jährige Radfahrerin bei Templin von einem Auto gestreift, während sie ohne Licht fuhr. (Symbolbild/MB)

Radfahrerin ohne Licht auf Landstraße von Auto gestreift – Verletzung!

Templin, Deutschland - Am Samstagabend kam es in der Uckermark zu einem Verkehrsunfall, der die Gefahren des Radfahrens ohne Licht deutlich macht. Eine 46-jährige Radfahrerin war auf ihrem Weg von Templin nach Vietmannsdorf unterwegs, als sie offenbar von einem 49-jährigen Autofahrer übersehen wurde. Die beiden Verkehrsteilnehmer waren in dieselbe Richtung unterwegs, als das Auto die Radfahrerin mit dem rechten Außenspiegel am linken Oberarm erfasste. Die Verletzte wurde nach dem Unfall umgehend ins Krankenhaus gebracht, konnte jedoch nach kurzer Behandlung wieder entlassen werden, wie die Polizeidirektion Ost berichtet.

Der Unfall wirft nicht nur Fragen zur Sicherheit im Straßenverkehr auf, sondern betont auch die Bedeutung gesetzlicher Vorschriften. Radfahrer sind verpflichtet, bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen mit funktionierender Beleuchtung zu fahren. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 20 Euro, was im schlimmsten Fall auf 35 Euro steigen kann, wenn es zu einem Unfall kommt, der durch fehlendes Licht verursacht wurde, so die Informationen von juraforum.de.

Sicherheitsrisiko fehlende Beleuchtung

Fahrradunfälle sind ein ernstes Thema, und die Statistik spricht eine klare Sprache: Im Jahr 2014 gab es in Deutschland über 78.500 Unfälle mit Radfahrern, leider auch 396 tödliche Unfälle. Oft sind fehlende Beleuchtung, Missachtung von Vorfahrtsregeln und unaufmerksame Fahrweise die häufigsten Ursachen. Es gilt, ein gutes Händchen beim Radfahren zu haben, um sich und andere nicht in Gefahr zu bringen. Besonders bei Dunkelheit ist die Sichtbarkeit entscheidend, um Unfälle zu vermeiden, erläutert bussgeldrechner.org.

Ein weiterer Aspekt, den Radfahrer beachten sollten, ist die mögliche Haftung nach einem Unfall. Laut § 254 BGB können eigene Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld gekürzt werden, wenn ein Mitverschulden vorliegt. So zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, dass Radfahrer in der Pflicht stehen, für Schäden aufzukommen, die sie durch ihre Unachtsamkeit verursachen. Insbesondere die Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg unterstreicht, dass auch bei einem schuldhaften Verhalten des Autofahrers die Verantwortung beim Radfahrer liegen kann.

Fazit: Sicherheit geht vor

Das Beispiel des Unfalls in der Uckermark sollte als eindringliche Erinnerung dienen, wie wichtig es ist, verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilzunehmen. Radfahrer sollten stets dafür sorgen, gut sichtbar zu sein und die geltenden Verkehrsregeln zu beachten, um sich und andere nicht in Gefahr zu bringen. In einer Zeit, in der das Radfahren immer beliebter wird, steht die Sicherheit an erster Stelle – dabei macht eine funktionierende Beleuchtung einen großen Unterschied aus.

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OrtTemplin, Deutschland
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