Jugendliche mit Softairwaffe in Perleberg – Polizei greift ein!

Drei Jugendliche in Perleberg spielen mit einer Softairwaffe. Polizei sichert die Waffe, Meldung wegen Waffengesetz-Verstoß.

Drei Jugendliche in Perleberg spielen mit einer Softairwaffe. Polizei sichert die Waffe, Meldung wegen Waffengesetz-Verstoß.
Drei Jugendliche in Perleberg spielen mit einer Softairwaffe. Polizei sichert die Waffe, Meldung wegen Waffengesetz-Verstoß.

Jugendliche mit Softairwaffe in Perleberg – Polizei greift ein!

Am Freitagabend wurden in der Dobberziner Straße in Perleberg drei Jugendliche beobachtet, die mit einem waffenähnlichen Gegenstand hantierten. Bei näherer Betrachtung stellte sich heraus, dass es sich um eine Softairwaffe handelte, die bei vielen jungen Leuten für Geländespiele und Sportschießen sehr beliebt ist, wie Nordkurier berichtet. Softairwaffen sind Druckluftsysteme, die kleine Rundkugeln verschießen und meist aus Kunststoff bestehen.

Die Nutzung solcher Waffen ist jedoch mit Vorsicht zu genießen. Gemäß dem Waffengesetz sind Softairwaffen ab einer bestimmten Stärke waffenscheinpflichtig. Insbesondere Waffen, die echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen, fallen als „Anscheinwaffen“ unter strenge Regelungen. Das Mitführen von Softairwaffen in der Öffentlichkeit wird als Ordnungswidrigkeit gewertet, was auch hier zur Sicherstellung der Waffe und zur Übergabe der Jugendlichen an ihre Erziehungsberechtigten führte.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Softairwaffen

Was viele nicht wissen: Softairwaffen dürfen mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule ohne besondere Genehmigung erworben und besessen werden, doch darüber wird es kompliziert. Ab einer Energie von mehr als 7,5 Joule ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich, die in Deutschland erst ab 18 Jahren vergeben wird. Laut Bussgeldkatalog drohen bei Verstößen gegen die Anscheinswaffenregelungen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Interessanterweise haben sich die gesetzlichen Regelungen in den letzten Jahren immer wieder geändert. Bis 2020 waren die Anforderungen an Softairwaffen weniger streng, doch mit der Festlegung, dass nur Spielzeuge mit einer Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule vom Waffengesetz ausgenommen sind, verschärften sich die Bedingungen. Der Dr. Schmitz erläutert, dass Druckgasbetriebene Gewehre und Pistolen grundsätzlich nicht als Spielzeug angesehen werden und die alte Rechtslage wiederhergestellt wurde, was die Regelungen für Softairwaffen maßgeblich beeinflusste.

Öffentliche Sicherheit im Fokus

Die Polizei hat in diesem aktuellen Fall eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz aufgenommen. Die Jugend scheint hier mit technischen Spielgeräten zu experimentieren, ohne sich der damit verbundenen Risiken und rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst zu sein. Die Sicherstellung der Softairwaffe zeigt, dass die Behörden in Brandenburg ein waches Auge auf die Einhaltung der Gesetze haben.

Abschließend lässt sich sagen, dass die Faszination für Softairwaffen zwar verständlich ist, jedoch immer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausgelebt werden sollte. Es gilt, den verantwortungsvollen Umgang mit diesen Geräten auch jüngeren Generationen näherzubringen, um so möglichen rechtlichen Konsequenzen und Gefahren vorzubeugen.