Rückbau des AKW Rheinsberg: Gericht hebt Stopp auf!
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Rückbau des Kernkraftwerks Rheinsberg genehmigt. Der Prozess kann fortgeführt werden.

Rückbau des AKW Rheinsberg: Gericht hebt Stopp auf!
Ein wichtiger Schritt in der Geschichte des ehemaligen Kernkraftwerks Rheinsberg ist vollzogen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der Rückbau des Kernkraftwerks ohne weitere Verzögerungen fortgeführt werden darf. Diese Entscheidung folgt auf eine zuvor erlassene Anordnung des Brandenburger Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, die den Rückbau aufgrund von Bedenken bezüglich der Entsorgung von radioaktivem Schlamm aus zwei Behältern gestoppt hatte. Laut rbb24 hat das Gericht jedoch entschieden, dass die Atomaufsicht nicht ausreichend dargelegt hat, welche konkreten Maßnahmen für die Rückbauanträge erforderlich sind. Eine Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen.
Der Rückbau des Kraftwerks, das seit 1995 stillgelegt ist, war seit seiner Inbetriebnahme im Jahr 1966 immer ein Thema von öffentlichem Interesse. Das Kernkraftwerk Rheinsberg (KKR) war das erste wirtschaftlich genutzte Atomkraftwerk der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und hatte eine Nettoleistung von 62 Megawatt. Im Vergleich dazu brachte das größere Kernkraftwerk Greifswald sogar 408 Megawatt pro Block auf die Waage, wie Wikipedia erklärt. Das Rheinsberger Kraftwerk wurde unter dem Namen VE Kombinat Kernkraftwerke „Bruno Leuschner“ Greifswald/Betriebsteil KKW Rheinsberg errichtet und stellte durch mehrere Forschungsreaktoren in Rossendorf einen ersten Schritt in die Atomkraft dar.
Herausforderungen beim Rückbau
Die Herausforderung beim Rückbau liegt vor allem darin, die radioaktiven Materialien sicher zu entsorgen. Über 1750 Behälter mit radioaktivem Abfall stehen in Deutschland zur Debatte. Die Atomaufsichten fordern strenge Nachweise über die Einhaltung der Arbeitsschutzrichtlinien während der Rückbauarbeiten, was den Prozess äußerst komplex macht. Ob tatsächlich alle genehmigten Rückbauarbeiten bis zur angestrebten Frist abgeschlossen werden können, ist fraglich. Von ursprünglich geplanten Rückbaukosten in Höhe von 600 Millionen Euro ist man mittlerweile auf schätzungsweise eine Milliarde Euro angewachsen, so die Informationen von BASE.
Es ist beachtlich, dass das Rheinsberger Kraftwerk nach seiner Stilllegung im Jahr 1990 bis heute ein interessantes Kapitel der DDR-Geschichte darstellt. Die Anlage nannte auch den ersten von der Sowjetunion exportierten Kernreaktor ihr eigen. Trotz der Herausforderungen, die mit der Rückbauarbeit einhergehen, erfreut sich der Standort einer zunehmenden Beachtung, auch wenn eine angestrebte „grüne Wiese“ auf dem Areal erst in vielen Jahren Sichtbarkeit erlangen könnte.
Die nächsten Schritte in der Rückbauphase sind jetzt entscheidend. Während der Rückbau der anderen abgeschalteten Atomkraftwerke in Deutschland bereits in vollem Gange ist, bleibt Rheinsberg ein Blickfang in der Aufarbeitung der deutschen Energiegeschichte. Die breite Öffentlichkeit wird wohl gespannt darauf warten, wie sich der Prozess in den kommenden Jahren entwickeln wird.