Wohngeld im Barnim: Jetzt online beantragen und sparen!

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Der Landkreis Barnim ermöglicht jetzt die digitale Beantragung von Wohngeld. Erfahren Sie, wie Sie online Unterstützung erhalten können.

Der Landkreis Barnim ermöglicht jetzt die digitale Beantragung von Wohngeld. Erfahren Sie, wie Sie online Unterstützung erhalten können.
Der Landkreis Barnim ermöglicht jetzt die digitale Beantragung von Wohngeld. Erfahren Sie, wie Sie online Unterstützung erhalten können.

Wohngeld im Barnim: Jetzt online beantragen und sparen!

Die Kreisverwaltung Barnim schafft jetzt klare Verhältnisse für alle, die auf Wohngeld angewiesen sind. Seit kurzem können Bürgerinnen und Bürger ihre Anträge bequem digital über das Serviceportal des Landkreises einreichen. Das bedeutet für viele eine spürbare Erleichterung, denn die digitale Antragstellung ergänzt die herkömmliche Methode, Anträge per Post oder persönlich abzugeben.

Landrat Daniel Kurth sieht in dieser Neuerung einen bedeutenden Schritt hin zu einer modernen und bürgerfreundlichen Verwaltung. „Die Möglichkeit zur Online-Antragstellung ist ein wichtiger Baustein in unserer Vision für eine digitale Zukunft“, betont er. Über das Serviceportal erhalten Antragsteller eine umfassende Anleitung, die sie schrittweise durch den gesamten Prozess führt und sicherstellt, dass alle notwendigen Informationen vollständig übermittelt werden.

Wessen Anspruch ist es?

Wohngeld ist vor allem für Menschen mit niedrigem Einkommen gedacht, die nicht auf Grundsicherung angewiesen sind. Dazu zählen unter anderem Rentnerinnen und Rentner mit einer geringen Rente, erwerbstätige Familien, Alleinerziehende, Paare mit niedrigem Einkommen sowie Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich. Auch Studierende haben Anspruch auf Wohngeld, solange im Haushalt nicht der gesamte BAföG-Anspruch besteht. Ein wichtiger Hinweis für alle, die in einem Pflegeheim wohnen: Auch diese Personen können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld beantragen.

  • Mietzuschuss: Für gemieteten Wohnraum oder Untermietverhältnisse.
  • Lastenzuschuss: Für Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen.

Das Wohngeld wird zumeist für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt. In besonders stabilen finanziellen Situationen kann die Förderung sogar bis zu 24 Monate betragen. Wichtig ist zu wissen, dass kein Anspruch auf Wohngeld besteht, wenn die Kosten der Unterkunft von einem anderen Sozialleistungsträger übernommen werden, wie etwa beim Bürgergeld oder der Grundsicherung. Wer BAföG oder ähnliche Leistungen bezieht, hat ebenfalls keinen Anspruch auf diese Sozialleistung – es sei denn, im Haushalt lebt jemand, der diese Leistungen nicht erhält. In Deutschland gibt es zudem verschiedene Mietstufen, die Einfluss auf die Einkommensobergrenzen für Wohngeld haben.

Ein Antrag, der sich lohnt

Bevor man den Antrag stellt, kann ein Wohngeldrechner eine hilfreiche Vorabprüfung des Anspruchs ermöglichen. Hierbei sollten auch die Einkünfte der letzten 12 Monate berücksichtigt werden, um eine realistische Einschätzung bieten zu können. Ein ganz spezieller Fall stellt die Beantragung von Wohngeld für vorübergehenden Wohnraum dar, etwa wenn jemand aufgrund einer Flutkatastrophe umziehen muss – Notunterkünfte zählen allerdings nicht als Wohnraum.

Für alle, die aus dem Landkreis Barnim kommen, ist das auch eine besondere Gelegenheit: Einwohner der Stadt Eberswalde müssen ihrer Antragstellung direkt bei der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung Eberswalde nachgehen. Ansonsten können die Anträge direkt beim Landkreis Barnim eingereicht werden. Wer jetzt mehr darüber wissen will, findet alle Informationen auf der Internetseite des Landkreises unter Dikom-BB.

Die Neuerung macht die Antragstellung nicht nur einfacher, sondern zeigt auch, dass der Landkreis Barnim die Weichen für eine digitale Zukunft stellt. Mit einem digitalen Nutzerkonto (BundID), das eine sichere Identifizierung bietet, wird alles noch sicherer und komfortabler. Es ist also höchste Zeit, sich um den Wohngeldantrag zu kümmern!