EU plant kostenlose Handgepäckmitnahme und höhere Entschädigungen!
Das EU-Parlament plant 2026 kostenlose Handgepäckregelungen und höhere Entschädigungszahlungen für Fluggäste. Reform im Fokus.

EU plant kostenlose Handgepäckmitnahme und höhere Entschädigungen!
Die Luftfahrtbranche steht vor entscheidenden Veränderungen, die vor allem für Reisende von großer Bedeutung sind. Das Europäische Parlament hat sich in den letzten Monaten stark für den Schutz der Fluggastrechte eingesetzt. Aktuell wird insbesondere an einer Reform gearbeitet, die die Regelungen zum Handgepäck und zur Entschädigung bei Flugverspätungen betrifft.
Mit einem klaren Bekenntnis zu den Rechten der Passagiere hat der Ausschuss für Verkehr und Tourismus des Europäischen Parlaments (TRAN) am 13. Oktober 2025 die Überarbeitung der EU-Fluggastrechte-Verordnung vorangetrieben. Dies bestätigt Aviation Direct, wonach die 3-Stunden-Regel für Entschädigungen beibehalten werden soll. Diese Regel besagt, dass Passagiere ab einer Verspätung von drei Stunden Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben. Der TRAN-Ausschuss lehnt die Vorschläge des EU-Rates ab, die eine Anhebung der Schwellen auf vier bis sechs Stunden vorsehen.
Neue Handgepäckregelungen im Fokus
Ein zentrales Anliegen der Reform ist die Einführung eines Rechts auf kostenloses Handgepäck. Die aktuellen Regelungen werden damit erheblich vereinfacht: Künftig sollen Passagiere ohne Aufpreis einen persönlichen Gegenstand sowie ein kleines Handgepäckstück mit einem Höchstgewicht von 7 kg und einer maximalen Größe von 100 cm (Summe der Kantenlängen) mitnehmen dürfen. Dies würde das Gebühren-Chaos bei vielen Airlines beenden, das insbesondere den Low-Cost-Carrier zugeschrieben wird. DMM Travel berichtet, dass diese Neuerung nicht nur den Passagieren zugutekommt, sondern auch die Buchungsprozesse für Unternehmen vereinfacht.
Der parlamentarische Ausschuss hat sich einstimmig für die Beibehaltung dieser Regelung ausgesprochen, um den Reisenden eine transparente und einheitliche Handgepäckregel zu bieten. Diese Haltung spiegelt das Ziel wider, die Rechte der Fluggäste international anzugleichen und somit die Rechte der Verbraucher zu stärken.
Entschädigungsansprüche unter der Lupe
Ein weiterer zentraler Punkt der Reform ist die Erhöhung der Entschädigungsbeträge für verzögerte Flüge. Während bisher 250 Euro für Entschädigungen bei Kurzstreckenflügen fällig wurden, soll dieser Betrag nun auf 300 Euro steigen. Für mittellange Strecken zwischen 1.500 und 3.500 km wird die Entschädigung von 400 Euro auf 600 Euro angehoben. Während der EU-Rat höhere Schwellen für Entschädigungen fordert, warnen Verbraucherschützer vor einem möglichen Nachteil für Verbraucher, weil Airlines argumentieren, dass Missbrauch eine Kostensteigerung zur Folge haben könnte.
Um Unternehmen einen Überblick über mögliche Ansprüche zu ermöglichen, empfiehlt es sich, die Entschädigungsansprüche systematisch zu erfassen. Insbesondere if 500 Geschäftsflügen im Jahr mit 8 % Verspätungen könnten Unternehmen jährlich bis zu 16.000 Euro zurückfordern. Viele Verantwortliche in den Unternehmen sind daher aufgefordert, sich intensiv mit der neuen Rechtslage auseinanderzusetzen und entsprechende Strategien zu entwickeln.
Die Reform wird jedoch nicht über Nacht umgesetzt. DMM Travel berichtet, dass die Einigung zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission bis Mitte 2026 erwartet wird und nach der Verabschiedung eine Übergangsfrist von 12 bis 24 Monaten ansteht. Mobilitätsmanager dürften also noch Zeit haben, sich auf diese Veränderungen vorzubereiten.
Insgesamt zeigt sich, dass die Bemühungen um eine Harmonisierung der Fluggastrechte sowohl den Passagieren als auch den Unternehmen zugutekommen können. Bleibt abzuwarten, wie sich die Verhandlungen entwickeln und welche Aspekte letztendlich in die neue Regelung einfließen.