Schock für Zuschauer: Rundfunkangebote verschwinden aus dem Netz!

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Erfahren Sie, warum die Webseite zum Zaubertag im Schlosspark Oranienburg nicht mehr verfügbar ist und welche Hintergründe dahinterstecken.

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Schock für Zuschauer: Rundfunkangebote verschwinden aus dem Netz!

Am heutigen Tag, dem 21. September 2025, sorgt eine drastische Veränderung im Rundfunkbereich für Aufregung. Die Website von Antenne Brandenburg ist derzeit nicht erreichbar, weil die Inhalte der Seite radikal überarbeitet wurden. Wie Antenne Brandenburg berichtet, ist dies das Ergebnis der Vorgaben durch den neuen **12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag**. Dabei wurden tausende Seiten aus dem gebührenfinanzierten Online-Angebot des rbb gelöscht.

Die Hintergründe sind vielschichtig. Der Rundfunkänderungsstaatsvertrag setzt nämlich klare Grenzen für die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender. Um die Rechte der Urheber sowie die gesetzlichen Vorgaben zu wahren, dürfen viele Inhalte nicht mehr unbegrenzt veröffentlicht werden. Lediglich in spezifischen Fällen haben die Sender die Möglichkeit, Online-Inhalte zeitlich ohne Einschränkungen anzubieten. Details dazu sind im Telemedienkonzept des rbb erläutert, das auf der offiziellen Webseite unter rbb-online.de zugänglich ist.

Neuregelungen im Rundfunkrecht

Die Anpassungen sind Teil eines umfassenden Staatsvertrags, der ursprünglich 1987 unterschrieben wurde. Mehrere Bundesländer haben sich in diesem Rahmen auf rechtliche Grundlagen für den Rundfunk verständigt. Die aktuelle Änderung durch den **12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag**, der am 1. Juni 2009 in Kraft trat, regelt nun unter anderem die neuen Rahmenbedingungen für Telemedien, die von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angeboten werden dürfen.

Besonders der § 11a des Rundfunkstaatsvertrags definiert die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und bringt neue Struktur in die Medienlandschaft. Änderungen in § 20b etwa ersetzen alte Regelungen und betreffen spezifisch den Hörfunk im Internet. Das bedeutet auch, dass Anbieter digitaler Plattformen nun eine Anzeigepflicht haben, was die Markttransparenz erhöhen soll.

Die Herausforderung der Urheberrechte

Ein weiterer Grund für die Änderungen sind die Urheberrechte, die in letzter Zeit immer strenger durchgesetzt werden. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen müssen nicht nur eingehalten, sondern auch regelmäßig angepasst werden. Die Anpassungen, die wir heute sehen, sind das Ergebnis von zahlreichen Überarbeitungen des Rundfunkstaatsvertrags seit dessen Inkrafttreten, zuletzt im Mai 2019, und berücksichtigen sowohl die Marktbedingungen als auch die Bedürfnisse der Nutzer.

Somit stehen alle Nutzer vor der Herausforderung, sich an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Es bleibt abzuwarten, wie die Medienlandschaft in Deutschland auf diese richtungsweisenden Veränderungen reagieren wird. Eines ist jedoch sicher: Die Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags, ob in den eigenen Angeboten oder in der Form der Überarbeitung wie bei Antenne Brandenburg, werden künftig ein wichtiges Thema bleiben.