Bauarbeiten an L 20 dürfen starten: Gericht gibt grünes Licht!
Bauarbeiten an L 20 dürfen starten: Gericht gibt grünes Licht!
Oberhavel, Deutschland - Ein wichtiger Schritt für die Verkehrsplanung im Landkreis Oberhavel wurde am 18. Juni 2025 bekannt gegeben: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Bauarbeiten auf der L 20 zwischen Velten und Pinnow genehmigt. Dies wurde in einem Eilverfahren entschieden, welches einen vorherigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam aus dem Mai dieses Jahres revidierte. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für die Anlieger und die Verkehrsinfrastruktur der Region, vor allem für einen Wasserski- und Wasservergnügungspark, der direkt an der betroffenen Strecke liegt und dessen Betreiberin Bedenken bezüglich der wirtschaftlichen Auswirkungen geäußert hatte.
Der Landesbetrieb Straßenwesen plant die Sanierung der L 20 in drei Bauabschnitten, mit einem Baubeginn, der bereits am 12. Mai 2025 startete und einer voraussichtlichen Dauer von knapp vier Monaten. Die Betreiberin des Wasservergnügungsparks hatte zunächst einen Eilantrag gestellt, um die Bauarbeiten zu verhindern. Ihr Anliegen war es, einen Rückgang ihrer Kundschaft und eine drohende Gefährdung ihrer Existenz zu verhindern, wurde aber nun enttäuscht. Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte zwar zunächst ihren Eilantrag genehmigt und die Arbeiten gestoppt, das Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidung jedoch revidiert und betont, dass die Rechte der Antragstellerin nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden. Der Zugang zu ihrem Betriebsgrundstück bleibt während der Baumaßnahmen aus mindestens einer Richtung gewährleistet.
Rechtsgrundlage für die Bauarbeiten
Das Gericht stützte seine Entscheidung auf Paragraph 22 Abs. 6 Satz 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes, dem zufolge eine Entschädigung erfolgen kann, wenn die wirtschaftliche Existenz durch Straßenbauarbeiten gefährdet ist. Die Genehmigung der Bauarbeiten wurde als ermessensfehlerfrei angesehen, da eine Durchführung ohne Planungssicherheit, selbst in der kalten Jahreszeit, nicht möglich ist. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar und folgt einem vorherigen Beschluss vom 15. Mai 2025.
Öffentliche Straßen und Verkehrsplanung
Das Brandenburgische Straßengesetz regelt die Rechtsverhältnisse von öffentlichen Straßen und legt fest, dass der Geltungsbereich nur für Bundesfernstraßen gilt, wenn dies ausdrücklich bestimmt wird. Öffentliche Straßen sind dem öffentlichen Verkehr gewidmet und umfassen Straßen, Wege und Plätze. Die Einteilung erfolgt in Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen sowie andere öffentliche Straßen. Die Trägerschaft für den Unterhalt liegt je nach Straße beim Land, den Landkreisen oder den Kommunen. Diese verantworten auch die hoheitliche Verwaltung und technische Sicherheit der Straßen.
Die Genehmigung für die Arbeiten an der L 20 hat nicht nur Bedeutung für die Anlieger, sondern auch für die Verkehrsfluss und infrastrukturellen Entwicklungen in der Region. Schließlich profitieren alle Verkehrsteilnehmer von einer gut ausgebauten Straßenverbindung, die zudem die Sicherheit erhöht. Während die Bauarbeiten nun voranschreiten, bleibt abzuwarten, wie sich die Situation für die betroffene Betreiberin weiterentwickelt. Es bleibt zu hoffen, dass alle Beteiligten von dieser Veränderung profitieren können.
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Ort | Oberhavel, Deutschland |
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