Hakenkreuz-Tattoo in Prenzlau: Staatsschutz ermittelt gegen 35-Jährigen

Hakenkreuz-Tattoo in Prenzlau: Staatsschutz ermittelt gegen 35-Jährigen

Prenzlau, Deutschland - Ein Vorfall in der Prenzlauer Neustadt hat für Aufsehen gesorgt und die Polizei in Bewegung gesetzt. Bei einer Personenkontrolle stießen die Beamten auf einen 35-jährigen Mann, der ein Hakenkreuz tätowiert hatte, das offen sichtbar war. Die Tätowierung wird als strafbar eingestuft und führte dazu, dass die Polizei ein Verfahren einleitete und den Staatsschutz informierte. Der Mann zeigte sich einsichtig und verdeckte die Tätowierung vor Ort, doch die Ermittlungen wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen laufen weiter, wie Nordkurier berichtet.

Solche Vorfälle sind in Deutschland nicht ganz ungewöhnlich. Tatsächlich haben etwa 15 Prozent der Bundesbürger ein Tattoo, wobei die beliebtesten Motive Rosen, Totenköpfe und Partnernamen sind. Diese bunten Hautbilder können jedoch in der Arbeitswelt zu Konflikten führen, insbesondere wenn sie sichtbar sind, etwa am Hals oder an den Händen. Arbeitsgerichte haben sich immer wieder mit der Sichtbarkeit von Tattoos im öffentlichen Dienst auseinandergesetzt. Politisch fragwürdige Tattoos, wie das von unserem 35-jährigen Protagonisten, können jedoch ernsthafte rechtliche Probleme nach sich ziehen, denn das Zeigen von Hakenkreuzen und ähnlichen Symbolen ist gesetzlich verboten, wie Anwaltauskunft erklärt.

Rechtliche Konsequenzen für verfassungswidrige Symbole

Die Strafbestimmungen sind dabei ganz klar definiert, auch im Kontext von Tattoos: Das Verwenden oder Zeigen von verfassungswidrigen Kennzeichen kann zu Geldstrafen oder sogar bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe führen. Richter können im Extremfall Bewährungsstrafen verhängen, die mit Auflagen wie Geldauflagen oder der Pflicht zur Unkenntlichmachung von Tattoos verbunden sind. Ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit ist ein Mann aus Augsburg, der wegen des Zeigens eines Hakenkreuzes verurteilt wurde und vier Monate ohne Bewährung absitzen musste. Auch wenn das Tragen von Nazi-Symbolen in der Öffentlichkeit strafbar ist, sind Tätowierer nicht zwingend haftbar, solange der Kunde versichert, das Tattoo nicht öffentlich zu zeigen.

Ein vertrauter Aspekt in der Diskussion um Tattoos ist, dass es keinen rechtlichen Zwang zur Entfernung von solchen Symbolen gibt. Dennoch kann der Druck von der Gesellschaft oder dem Arbeitsplatz eine wichtige Rolle spielen. Der Fall in Prenzlau ist nicht der erste dieser Art. Immer wieder werden Menschen auf die rechtlichen Konsequenzen ihrer Tätowierungen hingewiesen, die gegen das Strafrecht verstoßen. Der § 86a des Strafgesetzbuches, der die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen regelt, ist hier ein entscheidender Bezugspunkt, wie Die Anwalts Kanzlei erklärt.

Insgesamt zeigt dieser Vorfall, wie brisant das Thema Tattoos mit verfassungsfeindlichen Symbolen ist. Es bleibt zu hoffen, dass sich Betroffene über die Konsequenzen im Klaren sind, bevor sie sich für ein solches Motiv entscheiden – denn die Freiheit, sich individuell auszudrücken, hat ihre Grenzen.

Details
OrtPrenzlau, Deutschland
Quellen

Kommentare (0)