
Am 3. April 2025 fand in der Begegnungsstätte des AWO-Kreisverbandes Uckermark e. V. eine bedeutende Veranstaltung zum Thema „Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie Nachstellung“ statt. Diese erogte als erste Gesprächsrunde mit Vertretern unterschiedlicher Fachbereiche in Prenzlau. Moderiert wurde die Runde von der Opferschutzbeauftragten Renate Utech und der Integrations- und Gleichstellungsbeauftragten Tamara Gericke.
Die Veranstaltung verfolgte das Ziel, ein Netzwerk zu schaffen, das alle relevanten Anlaufstellen im Bereich Opferschutz umfasst. Vertreter von Beratungsstellen, der Justiz, des Amtsgerichts, des Weißen Rings und des Frauenhauses Schwedt waren unter den Teilnehmenden. In der Diskussion wurden sowohl die Herausforderungen als auch mögliche Lösungsansätze im Opferschutz erörtert.
Herausforderungen und Lösungsansätze im Opferschutz
Ein zentrales Anliegen war die Unklarheit über die Reihenfolge der zuständigen Behörden und Institutionen. Tamara Gericke betonte während der Veranstaltung die dringende Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit und den Austausch von Ressourcen. Dies soll dazu beitragen, präventive Projekte zu initiieren und den Dialog zwischen den beteiligten Institutionen zu intensivieren.
Ein weiteres zentrales Thema war das Gewaltschutzgesetz (GewSchG). Laut den Teilnehmenden ist eine vertiefte Auseinandersetzung mit diesem Gesetz unerlässlich. Es verbessert den zivilrechtlichen Schutz von Opfern, die unter Gewalt und unzumutbaren Belästigungen leiden. Der Gesetzestext enthält Möglichkeiten für Gerichte, Schutzanordnungen zu erlassen, um Opfer vor weiteren Verletzungen zu bewahren.
Einberufene Maßnahmen können beispielsweise Verbote beinhalten, die es Tätern untersagen, die Wohnung des Opfers zu betreten oder Kontakt aufzunehmen. Zusätzlich können Gerichte Anordnungen treffen, auch wenn noch keine Gewalttat stattgefunden hat, was Stalking und regelmäßige Belästigung erfasst.
Ergebnisse der Diskussion und Ausblick
Oliver Schwers, ein Beteiligter der Runde, berichtete über eine besorgniserregende Zunahme von Fällen sexualisierter Gewalt, insbesondere bei Frauen mit Behinderung. Oftmals wird in Gesprächen erst spät das Thema Gewalt angesprochen, was die Bedeutung präventiver Ansätze und Sensibilisierungsmaßnahmen unterstreicht.
Die Teilnehmenden waren sich einig, dass die Veranstaltung einen wichtigen Schritt zur besseren Vernetzung der Institutionen darstellt. Tamara Gericke kündigte an, weitere Veranstaltungen zu planen, um den Dialog fortzusetzen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Die Notwendigkeit der Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit bleibt ein zentrales Anliegen, um die Themen häusliche und sexualisierte Gewalt ins Bewusstsein der Gesellschaft zu rücken.
Für Betroffene von häuslicher Gewalt besteht die Möglichkeit, sich rund um die Uhr kostenfrei unter der Nummer 08000 – 116 016 an das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ zu wenden, um Unterstützung zu erhalten.
Diese Veranstaltung und die damit verbundene Diskussion beleuchten die aktuellen Herausforderungen im Opferschutz und das Bestreben, ein effektives Netzwerk zu schaffen, das Opfern von Gewalt die nötige Unterstützung bietet. Weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und dem Gewaltschutzgesetz sind auf der Webseite des Bundesjustizamtes und dem Bundesministeriums der Justiz zu finden.