Potsdam überarbeitet Naturdenkmalverordnung – Bürger sind gefragt!
Potsdam überarbeitet die Naturdenkmalverordnung: Bürger können bis 23. Juli 2025 Vorschläge einreichen. Details zur Einsichtnahme hier.

Potsdam überarbeitet Naturdenkmalverordnung – Bürger sind gefragt!
Potsdam gibt den Naturdenkmälern neuen Schwung
In Potsdam tut sich was – und das ist nicht nur für Naturliebhaber von Interesse. Die Stadt plant eine umfassende Überarbeitung der Verordnung über Naturdenkmale, die seit 2005 in Kraft ist. Das betrifft insbesondere den Schutz und die Neuausweisung von Naturdenkmälern in der Region. Die Untere Naturschutzbehörde hat die Bevölkerung aufgerufen, ihre Ideen und Vorschläge zur Auswahl neuer Naturdenkmäler einzubringen. Respekt! Über 120 Vorschläge sind eingegangen und geprüft worden.
Unter diesen Vorschlägen haben es 66 bestehende und neue Objekte in den Entwurf der neuen Naturdenkmalverordnung geschafft. Diese Objekte sollen gemäß § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes unter Schutz gestellt werden. Aber was macht diese Naturdenkmäler so besonders? Geschützt werden insbesondere außergewöhnliche Einzelschöpfungen, seltene Bäume, beeindruckende Baumreihen sowie markante Findlinge. Die Schutzwürdigkeit dieser Denkmäler beruht auf wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskulturellen Gründen sowie ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit. Diese Aspekte, die auch in der Definitionsgrundlage gemäß natur.sachsen.de zu finden sind, sind entscheidend für den Erhalt dieser einzigartigen Naturwunder.
Nehmt euch Zeit für die Einsichtnahme!
Der Entwurf der neuen Verordnung kann vom 23. Juni bis zum 23. Juli 2025 eingesehen werden. Interessierte Bürger können den Entwurf nicht nur online, sondern auch direkt vor Ort einsehen. Dazu steht die Stadtverwaltung Potsdam im Fachbereich 45 Klima, Umwelt und Grünflächen zur Verfügung, angesiedelt in der Hegelallee 6-10, Haus 1, 7. Etage, Zimmer 704, 14467 Potsdam. Die Sprechzeiten sind von montags bis donnerstags zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr. Wer einen persönlichen Termin möchte, kann sich telefonisch unter 0331-289 2609 anmelden. Bedenken oder Anregungen können während dieser Frist geäußert werden, auch per E-Mail an umwelt-natur@rathaus.potsdam.de oder postalisch an die Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Umwelt und Natur, Friedrich-Ebert Straße 79/81, 14469 Potsdam.
Nationale Bedeutung und Schutzwürdigkeit
Aber was sind eigentlich die Kriterien für den Schutz von Naturdenkmälern? Diese sind rechtlich festgelegt und erfordern, dass sie aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen von Bedeutung sind. Ein Blick über die Landesgrenzen hinaus zeigt: Die Kategorie „Nationale Naturmonumente“, die 2010 ins Leben gerufen wurde, erweitert diese Schutzkriterien. Laut bfn.de handelt es sich dabei um Gebiete von herausragender Bedeutung, die nicht nur Naturerscheinungen, sondern auch kulturelle Werte umfassen können. Während Naturdenkmäler konkretisierte Einzelobjekte sind, bietet der Status des Nationalen Naturmonuments eine flächige Ausdehnung, was eine ganz eigene Schutzwürdigkeit und Managementanforderung nach sich zieht.
Wer hat die Führung?
Zu erwarten ist dabei ein intensives Interesse an den neuen Naturdenkmälern. Vor allem, da die Fläche nicht nur als Erholungsraum dienen soll, sondern auch unter den Druck des Besucherinteresses gerät. Deswegen wird empfohlen, Managementpläne zu erstellen, die Pflege, Entwicklung und Nutzung dieser Gebiete regeln. Ein gut durchdachtes Zonierungssystem könnte dem Natur- und Landschaftsschutz ebenso wie den Bedürfnissen der Besucher gerecht werden.
Fazit: Die Stadt Potsdam beweist mit ihrer Initiative zur Überarbeitung der Naturdenkmalverordnung, dass sie ein gutes Händchen für den Naturschutz hat. Mit der Beteiligung der Öffentlichkeit und dem Fokus auf wissenschaftlich fundierte Entscheidungen wird nicht nur die Natur geschützt, sondern auch die Kultur und Geschichte der Region gewahrt. Nutzen Sie die Gelegenheit, und machen Sie mit – für die Natur, für die Stadt und vor allem für die kommenden Generationen.