Geflügelpest im Barnim: Aufstallungsanordnung ab sofort wirksam!
Im Landkreis Barnim wurden Kraniche positiv auf Geflügelpest getestet, weshalb strenge Aufstallungsanordnungen erlassen wurden.

Geflügelpest im Barnim: Aufstallungsanordnung ab sofort wirksam!
In Brandenburg schlägt die Geflügelpest wieder zu. In den letzten Wochen wurden vermehrt Fälle von Vogelgrippe verzeichnet, und im Landkreis Barnim sind nun auch positive Tests bei Kranichen bekannt geworden. Diese alarmierende Situation führt zu einem sofortigen Handeln der Behörden. Am 25. Oktober 2025 wurde eine Tierseuchenallgemeinverfügung bekannt gemacht, die ab dem 26. Oktober 2025 in Kraft tritt und alle Geflügelhalter im Landkreis dazu verpflichtet, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen zu halten. Laut barnim.de testen die Experten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) die Lage und bewerten die Gefahr einer Einschleppung des Virus als hoch.
Diese Maßnahme ist nicht nur eine Vorsichtsmaßnahme, sondern eine zwingende Reaktion auf das hohe Risiko, das vom Vogelzug und den zahlreichen Gewässern im Barnim ausgeht. Der Landkreis Barnim hat auch verschärfte Hygienevorschriften eingeführt, die eine besondere Aufmerksamkeit bei der Fütterung, Tränken und der Lagerung von Futter und Einstreu erfordern. Öffentlich zugängliche Geflügelausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen sind bis auf Weiteres untersagt. Unangemeldete Geflügelhaltungen müssen umgehend beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angezeigt werden, um die Verbreitung des Virus einzudämmen.
Geflügelpest in der Nachbarschaft
Aber Brandenburg steht nicht allein da. In Niedersachsen wird ebenfalls ein Anstieg der Vogelgrippefälle gemeldet. Im Landkreis Cloppenburg wurde kürzlich eine Stallpflicht erlassen, und auch andere Landkreise wie Gifhorn folgen diesem Beispiel. Dies bezieht sich sowohl auf private als auch gewerbliche Tierhaltungen. Wenn man bedenkt, dass allein in Garrel vier Ausbrüche seit Mitte Oktober festgestellt wurden und über 36.000 Puten betroffen sind, ist es nicht verwunderlich, dass die Geflügelhalter eine landesweite Stallpflicht fordern, wie Tagesschau berichtet.
Das Friedrich-Loeffler-Institut hat am 22. Oktober 2025 eine aktualisierte Risikoeinschätzung zur Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) veröffentlicht. Diese Einschätzung zeigt, dass das Risiko für den Eintrag und die Ausbreitung des Virus in Deutschland als hoch eingeschätzt wird. Vor allem in betroffenen Gebieten sollten Geflügelhalter äußerst vorsichtig agieren und unnötige Kontakte vermeiden. Die Situation spitzt sich damit überall weiter zu, was für viele Landwirte und Verbraucher von Belang ist.
Was können Geflügelhalter tun?
Die Empfehlungen für Geflügelhalter sind klar und einfach. Das landwirtschaftliche Beratungsportal rät dazu, tote oder kranke Vögel zu melden, Hunde an die Leine zu nehmen und Schuhe nach dem Kontakt mit Wildvögeln gründlich zu reinigen. Besonders gewarnt wird auch davor, 48 Stunden nach Kontakt mit toten Wildvögeln Geflügelhaltungen zu betreten. Die Sicherheit aller steht an erster Stelle, und ein gutes Händchen in der Geflügelhaltung kann entscheidend sein, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Die aktuelle Entwicklung rund um die Geflügelpest zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, wachsam zu sein. Nur gemeinsames Handeln kann dazu beitragen, diese Seuche von unseren Höfen und aus den Wäldern fernzuhalten.