Landrat Siegurd Heinze zieht sich zurück – Neuer Wind in Oberspreewald!
Landrat Siegurd Heinze zieht sich zurück – Neuer Wind in Oberspreewald!
Oberspreewald-Lausitz, Deutschland - Was tut sich im Landkreis Oberspreewald-Lausitz? Der Landrat Siegurd Heinze hat kürzlich eine bedeutende Entscheidung getroffen: Er wird sich im Jahr 2026 nicht zur Wiederwahl stellen. Dies gab er während einer Kreistagssitzung am 26. Juni in Klettwitz bekannt. Nach fast 36 Jahren in der Kommunalpolitik, davon über 16 Jahre als Landrat, geht eine Ära zu Ende. Seine Amtszeit endet am 8. Mai 2026, und bis dahin möchte er seine Aufgaben engagiert und zuverlässig erfüllen, wie er betont.
Heinze, der zuvor unter anderem 8 Jahre als Bürgermeister von Schipkau und ebenfalls 8 Jahre als Amtsdirektor tätig war, hat damit ein klares Zeichen gesetzt. Der Rückzug von Heinze steht im Kontext der bevorstehenden Landratswahlen, bei denen im kommenden Jahr in ganz Brandenburg sechs Landratsbestellungen anstehen. Diese betreffen die Landkreise Uckermark, Barnim, Ostprignitz-Ruppin, Spree-Neiße, Elbe-Elster und natürlich Oberspreewald-Lausitz. Weitere Informationen dazu hält osl-online.de bereit.
Abschied in der Führungsspitze
Mit der angekündigten Nicht-Wiederwahl von Grit Klug, der 1. Beigeordneten, wird der Landkreis gleich von zwei Urgesteinen der Kommunalpolitik getrennt. Klug zieht sich nach 44 Jahren in der Kreisverwaltung und 16 Jahren als Beigeordnete ebenfalls zurück. Ihren letzten Arbeitstag hat sie am 30. Juni 2026. Wie Heinze hat auch sie keine Ambitionen auf einen weiteren Wahlkampf.
Die Entscheidung der beiden erfahrenen Politiker kommt nicht ohne Hintergründe. Mittlerweile ist bekannt, dass die Verantwortung für das Wahlverfahren beim Kreistag und dem Innenministerium liegt, während letztlich die Wählerinnen und Wähler über die neuen Amtsträger entscheiden. Um eine reibungslose Wahlvorbereitung zu gewährleisten, betont Heinze die Dringlichkeit, sowohl den Kreistag als auch die Öffentlichkeit frühzeitig zu informieren.
Gesetzliche Grundlagen für die Übergangsregelung
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Fortführung des Amtes sind in Brandenburg klar geregelt. Nach dem Amtszeitenregelungsgesetz kann eine Landrätin oder ein Landrat das Amt unter bestimmten Bedingungen bis zu einem Tag vor der Amtszeit der Neugewählten weiterführen, die Höchstdauer beträgt dabei sechs Monate. Heinz und Klug haben jedoch erklärt, dass sie keinen Antrag auf eine solche Fortführung stellen werden und somit zum Ende ihrer Amtszeit in den Ruhestand treten.
Diese Veränderungen bringen frischen Wind in die kommunale Landschaft des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und sicherlich auch neue Herausforderungen. Die Frage, wer die Nachfolge antritt, wird bereits heiß diskutiert. Die Wähler können sich auf einen spannenden Wahlkampf im kommenden Jahr freuen.
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Ort | Oberspreewald-Lausitz, Deutschland |
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