Mietpreisbremse bleibt bestehen: Schutz für 36 Gemeinden in Brandenburg!
Brandenburg verlängert die Mietpreisbremse ab 2026 für 36 Gemeinden, um Mieter zu schützen und Preisanstieg zu bremsen.

Mietpreisbremse bleibt bestehen: Schutz für 36 Gemeinden in Brandenburg!
Die Brandenburger Wohnlandschaft steht vor einer bemerkenswerten Wende: Mit dem heutigen Beschluss des Kabinetts zur Fortführung der Mietpreisbremse und Kappungsgrenzenverordnung, die am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, soll der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum in 36 Städten und Gemeinden weiterhin gesichert werden. Dieser Schritt kommt nicht von ungefähr, denn der Druck auf die Mietpreise in der Umgebung der Hauptstadt Berlin ist spürbar hoch.
Das Kabinett hat entschieden, die bestehende Regelung, die seit 2021 in 19 Gemeinden wirksam war, auf die neuen, stark belasteten Gebiete auszudehnen. „Wir möchten die Mieterinnen und Mieter über den 31. Dezember 2025 hinaus schützen“, erklärte Bauminister Detlef Tabbert. Das zeigt, wie ernst es den Verantwortlichen mit dem Schutz der Mieter ist.
Neue Regelungen für die kommenden Jahre
Konkret bedeutet die neue Mietpreisbegrenzungsverordnung, dass neu abgeschlossene Mietverträge in Immobilien, die vor dem 1. Oktober 2014 fertiggestellt wurden, nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Die Kappungsgrenzenverordnung beschränkt die Mieterhöhung bei bestehenden Verträgen auf maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren. Damit sollen die Mieten bleiben, wo sie hingehören – im eher erschwinglichen Bereich.
In einem Gutachten, das im November 2024 in Auftrag gegeben wurde und die Wirkung der bisherigen Regelungen bewertete, zeigt sich, dass die Maßnahmen tatsächlich eine positive Auswirkung auf die Mietentwicklung hatten. In der Tat können ohne diese Regelungen die Mietpreise erheblich höher liegen. Die Ergebnisse haben auch das Land Brandenburg ermutigt, seine wohnungspolitischen Anstrengungen zu intensivieren, insbesondere durch verstärkte Wohnraumförderung, die 2023 einen Höchststand erreicht hat.
Betroffene Städte und Gemeinden
Die neuen Regelungen betreffen eine Vielzahl an Gemeinden, darunter beliebte Wohnorte wie Potsdam, Falkensee und Bernau bei Berlin. Insgesamt sind es folgende 36 Städte und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten:
- Ahrensfelde
- Bernau bei Berlin
- Biesenthal
- Panketal
- Bestensee
- Eichwalde
- Königs Wusterhausen
- Schönefeld
- Schulzendorf
- Wildau
- Zeuthen
- Brieselang
- Falkensee
- Schönwalde-Glien
- Altlandsberg
- Fredersdorf-Vogelsdorf
- Rehfelde
- Strausberg
- Birkenwerder
- Glienicke/Nordbahn
- Leegebruch
- Mühlenbecker Land
- Oranienburg
- Erkner
- Grünheide (Mark)
- Woltersdorf
- Kleinmachnow
- Nuthetal
- Stahnsdorf
- Teltow
- Werder (Havel)
- Blankenfelde-Mahlow
- Großbeeren
- Ludwigsfelde
- Zossen
Mit diesen Maßnahmen will das Land Brandenburg deutlich machen, dass es auf dem richtigen Weg ist, um den Herausforderungen des angespannten Wohnungsmarktes entgegenzuwirken. Der Fokus auf den sozialen Wohnungsbau und die Beibehaltung cooler Investitionen in den betroffenen Gemeinden ist ein Schritt in die richtige Richtung, um das Wohnklima in Brandenburg auch für zukünftige Generationen angenehm zu gestalten.
Die Diskussion um Wohnraumsicherung wird weitergehen, und es bleibt abzuwarten, wie sich die neuen Regelungen auf die Wohnlandschaft in Brandenburg auswirken werden. Fest steht: Da liegt was an, und die Behörden scheinen ein gutes Händchen zu haben, um die Mieter zu schützen.