Zweitwohnungssteuer für Templiner Kleingartenlauben: Ein heißes Eisen!

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Diskussion über Zweitwohnungssteuer für Gartenlauben in Templin: Anträge von UBW, AfD und „Die Linke PARTEI“ am 26. Januar.

Diskussion über Zweitwohnungssteuer für Gartenlauben in Templin: Anträge von UBW, AfD und „Die Linke PARTEI“ am 26. Januar.
Diskussion über Zweitwohnungssteuer für Gartenlauben in Templin: Anträge von UBW, AfD und „Die Linke PARTEI“ am 26. Januar.

Zweitwohnungssteuer für Templiner Kleingartenlauben: Ein heißes Eisen!

In Templin ist aktuell ein heißes Thema auf dem Tisch: die Zweitwohnungssteuer auf Kleingartenlauben. Die Diskussion darüber wird von einem dritten Antrag der Fraktion UBW begleitet, der neben den bereits bestehenden Vorschlägen von AfD und „Die Linke PARTEI“ steht. Ziel dieser Anträge ist es, Lauben von Mitgliedern in gemeinnützigen Kleingartenvereinen rückwirkend ab 2021 von der Zweitwohnungssteuer auszunehmen. Über diesen wichtigen Punkt wird am Montag, dem 26. Januar, um 17 Uhr im Stadtentwicklungsausschuss der Stadt debattiert, wie NNN berichtet.

Die Stadtverwaltung hatte bereits Erhebungsbögen an die Kleingärtner versandt, was umgehend zu Protesten in der Szene führte. Die UBW hat den Antrag ausgearbeitet, um den derzeitigen Paragrafen 6 der Satzung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer zu ändern. Aktuell werden Gartenlauben darin nicht als Zweitwohnungen betrachtet. Während der Antrag der UBW die Lauben der gemeinnützigen Kleingartenvereine schützen möchte, verfolgt die AfD einen ähnlichen Ansatz, will jedoch die Mindestgröße für die Besteuerung auf über 28 Quadratmeter ausweiten.

Einigkeit im Parlament für den Kleingartenschutz

Unterdessen gibt es auch innerhalb des Parlaments eine Einigkeit über die Thematik, wie die SPD-Fraktion MV mitteilt. Viele Abgeordnete sehen eine teils erhobene Steuer in einigen Kommunen als gesetzeswidrig an und fordern, dass das Kommunalabgabengesetz nicht missbräuchlich zur Besteuerung von Gartenlauben genutzt wird. Gemeinnützige Kleingartenanlagen fallen unter das Bundeskleingartengesetz und Laut aktueller Gesetzeslage dürfen Gartenlauben nicht besteuert werden.

Angelika Peters von der SPD betont die Wichtigkeit der Klarheit im Kleingartenwesen und weist darauf hin, dass dauerhaftes Wohnen in Kleingartenanlagen verboten ist. Sie fordert eine strikte Ahndung von Verstößen, ohne jedoch alle Kleingärtner zu bestrafen. Dieses Anliegen wird von Innenminister Lorenz Caffier (CDU) unterstützt, der jedoch darauf hinweist, dass auch die Beschaffenheit der Laube eine Rolle spielt.

Peters warnt vor der Gefahr, dass mit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ein Missbrauch gegenüber dem Bundeskleingartengesetz stattfinden könnte. Lediglich die Aberkennung der Gemeinnützigkeit würde die Erhebung einer solchen Steuer rechtfertigen. Zudem wird die oppositionelle Sichtweise von Peter Ritter (DIE LINKE) repräsentiert, der eine neue Definition des Begriffs Kleingarten fordert und sich somit für die Rechte der Kleingärtner starkmacht.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Diskussion um die Zweitwohnungssteuer auf Gartenlauben in Templin zu einem wichtigen Thema in der Stadt geworden ist. Darüber hinaus zeigen die gemeinsamen Anträge und die Einigkeit im Parlament, dass fast alle Fraktionen die Anliegen der Kleingärtner ernst nehmen und sich gegen eine ungerechtfertigte Besteuerung einsetzen.