Rentner wegen Fahrerflucht verurteilt: 750 Euro für Parkrempler!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Ein Rentner aus Uckermark steht wegen Fahrerflucht nach einem Parkunfall vor Gericht – 750 Euro Strafe und Zeugenberichte prägen den Fall.

Ein Rentner aus Uckermark steht wegen Fahrerflucht nach einem Parkunfall vor Gericht – 750 Euro Strafe und Zeugenberichte prägen den Fall.
Ein Rentner aus Uckermark steht wegen Fahrerflucht nach einem Parkunfall vor Gericht – 750 Euro Strafe und Zeugenberichte prägen den Fall.

Rentner wegen Fahrerflucht verurteilt: 750 Euro für Parkrempler!

Ungewöhnliche Situationen passieren oft unerwartet, und manchmal hat man einfach nicht die Kontrolle über das Geschehen. So auch die Geschichte eines Rentners aus der Uckermark, der sich nun vor einem Strafrichter verantworten musste. Der Grund? Ein harmloser Parkunfall, der jedoch zum Thema Fahrerflucht führte und das Leben des Seniors gehörig durcheinanderbrachte. Wie Nordkurier berichtet, geschah der Vorfall beim Einparken, als der Rentner einen anderen Pkw leicht touchierte.

Der Rentner, der über 60 Jahre lang im Besitz seiner Fahrerlaubnis ist, hatte beim Wenden viel Verkehr. Seine Frau wies ihn ein, und er war sich laut eigenen Aussagen nicht bewusst, dass er etwas beschädigt hatte. Nach dem Vorfall fuhr er weiter, weil seine Frau ihm versichert hatte, dass alles in Ordnung sei. Später wurde er jedoch von einer anderen Frau auf den Unfall aufmerksam gemacht. Fünf Zeugen bestätigten, dass das Fahrzeug gewackelt hatte, was die Situation komplizierter machte.

Die Konsequenzen der Fahrerflucht

Die Staatsanwaltschaft bezifferte den Schaden am anderen Fahrzeug auf 700 Euro. Obwohl der Rentner versuchte, die Schuld zu leugnen und argumentierte, dass der Kratzer nicht von einem Anstoß stammen könne, sah die Rechtslage anders aus. Fahrerflucht, selbst bei einem kleinen Kratzer, kann als Straftat gewertet werden. Der Gesetzgeber sieht in § 142 StGB vor, dass Fahrerflucht mit Geldstrafen oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann, wenn sich ein Fahrer unerlaubt vom Unfallort entfernt.

In diesem spezifischen Fall wurde ein Strafbefehl in Höhe von 750 Euro, entsprechend 25 Tagessätzen zu je 30 Euro, erlassen. Der Angeklagte legte jedoch Einspruch ein. Um die Sache zu klären, schlug sein Verteidiger die Einstellung des Verfahrens vor, was die Staatsanwaltschaft unter einer Geldauflage von 200 Euro akzeptierte. Die Richterin entschied schließlich, dass das Verfahren gegen die Zahlung an die „Opferhilfe Land Brandenburg“ vorläufig eingestellt werden könne.

Ein minderschwerer Fall?

Die Einordnung dieses Vorfalls als Bagatellschaden ist nicht unüblich. Laut Bussgeldkatalog liegt ein Bagatellschaden typischerweise bei Schäden unter 750 Euro. Der Rentner kann sich glücklich schätzen, dass das Verfahren nun endgültig eingestellt wurde, ohne Eintrag ins Bundeszentralregister. Geschädigte und Zeugen, die einen solchen Vorfall beobachten, sollten sich jedoch stets darüber im Klaren sein, dass ein Zettel unter dem Scheibenwischer allein nicht ausreicht, um der Pflicht gerecht zu werden.

Auch wenn solche Parkrempler auf überfüllten Parkplätzen häufig vorzukommen scheinen, ist es für alle Beteiligten ratsam, im Falle eines Vorfalls sofort rechtliche Beratung einzuholen oder sich an die Versicherung zu wenden. So bleibt man im Zweifel auf der sicheren Seite und schützt sich vor unangenehmen Folgen.