Nackte Frau zieht Aufsehen in Prenzlau: Polizei informiert!

In Prenzlau wurde eine unbekleidete Frau gesichtet. Polizei informiert, gesundheitliche Probleme vermutet. Mehr erfahren!
In Prenzlau wurde eine unbekleidete Frau gesichtet. Polizei informiert, gesundheitliche Probleme vermutet. Mehr erfahren! (Symbolbild/MB)

Nackte Frau zieht Aufsehen in Prenzlau: Polizei informiert!

Prenzlau, Deutschland - In Prenzlau sorgt eine besondere Sightseeing-Tour für Aufregung: Ein unbekleidetes Weibchen spaziert durch die Stadt und sorgt für einige muntere Gespräche unter den Passanten. Wie der Nordkurier berichtet, wurde die brünette Frau, etwa 30 Jahre alt, mehrfach in der Nähe des Lidl-Marktes, am Turmcarré und auf der Stettiner Straße gesichtet. Sie ist lediglich mit einer großen Einkaufstasche und einem Stirnband bekleidet, mal in Sneakers, mal in Sandalen. Fotos und ein Video dieses außergewöhnlichen Anblicks finden sich seit vergangener Woche in sozialen Netzwerken.

Die Polizeiinspektion Uckermark hat von den Vorfällen Kenntnis genommen. Laut Roland Kamenz von der Polizeidirektion Ost handelt es sich möglicherweise um einen gesundheitlichen Notfall der Frau. Hinweise darauf, wie Passanten sich verhalten sollten, gibt es nicht, jedoch wurde angedeutet, dass die Polizei informiert werden sollte, falls man die Frau sieht. Interessanterweise bleibt die rechtliche Lage bezüglich von Nacktheit in der Öffentlichkeit unklar.

Rechtliche Aspekte der Nacktheit

In Deutschland gibt es kein explizites Gesetz, das die Nacktheit in der Öffentlichkeit verbietet. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) untersagt lediglich die Belästigung der Allgemeinheit. Bussgeldkatalog erklärt, dass FKK, also Freikörperkultur, im deutschsprachigen Raum weit verbreitet ist und nicht primär aus sexuellen Motiven praktiziert wird. Jedoch gibt es Grenzen: Nacktheit kann an bestimmten Orten, wie im Wald oder am Strand, untersagt werden, wenn sich andere dadurch belästigt fühlen.

Was viele nicht wissen: Im eigenen Garten darf nackt entspannt werden, solange die Nachbarn nicht gestört werden. Ein Urteil des Amtsgerichts Merzig bestätigen dies: Das Räkeln einer Mieterin im Garten war kein Kündigungsgrund, da es keine Störung des Hausfriedens gab. Nacktwandern ist auch möglich, jedoch sollten stark frequentierte Routen vermieden werden, um keine Belästigungen auszulösen. Bei bestimmten Gelegenheiten, wie Nackt-Radfahren, kann jedoch die Gerichtsbarkeit empfindlich reagieren und Verbote aussprechen, erklärt die Anwaltauskunft.

Öffentliche Nacktheit und ihre Tücken

Die Blicke der Öffentlichkeit sind nicht immer willkommen. Laut § 118 OWiG kann Nacktheit in der Öffentlichkeit als „Belästigung der Allgemeinheit“ eingestuft werden und zu Bußgeldern führen, sofern kein sexuelles Motiv vorliegt. Exhibitionistische Handlungen, die aus sexuellem Lustgewinn geschehen, sind als Straftat zu werten. In Prenzlau gab es jedoch keinerlei Hinweise auf derartige Vorfälle. Dies lässt hoffen, dass die brünette Dame einfach ihre Freiheit in der warmen Luft genießt.

Während die Stadt Prenzlau sicherlich noch lange über das Nackt-Spazierengehen diskutiert, bleibt es für Passanten wichtig, sensibel mit der Situation umzugehen und die Polizei zu informieren, falls sie der brünette Dame begegnen. So kann man vielleicht zur Aufklärung und Hilfe beitragen, wo Hilfe benötigt wird.

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OrtPrenzlau, Deutschland
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