Boitzenburg: Geschäftsmann wegen Nazi-Handels zu 2,5 Jahren Haft verurteilt
Udo W. aus Boitzenburg wurde zu über zwei Jahren Haft verurteilt für den Handel mit Nazi-Devotionalien aus Spanien.

Boitzenburg: Geschäftsmann wegen Nazi-Handels zu 2,5 Jahren Haft verurteilt
Der Fall des Boitzenburgers Udo W. sorgt für Aufsehen in der Region: Er wurde wegen seines skandalösen Handels mit Nazi-Devotionalien zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat eine Revision des 53-Jährigen abgelehnt und somit das Urteil des Landgerichts Neuruppin bestätigt. Vorangegangen war ein Urteil des Amtsgerichts aus dem Jahr 2020, das eine vorherige Strafe von anderthalb Jahren beinhaltete. Ab 2005 fiel Udo W. bereits durch seine dubiosen Geschäfte auf, in denen er über den Online-Marktplatz eBay und später in einem eigenen Online-Shop verschiedene Nazi-Artikel anbot.
Zu diesen Angeboten zählten unter anderem SS-Kuscheldecken, Reichskriegsflaggen mit Hakenkreuz und sogar Erdnussdosen mit der Aufschrift „Zyklon B“. Besonders bedenklich ist, dass er 2018 über 100 Kunden in Russland hatte und seine Zahlungsströme zunächst über das Konto seiner Eltern verschleierte, bevor er international agierte. Die Ermittler konnten W. letztlich durch ein Konto bei einer baltischen Bank identifizieren.
Schicksal in Spanien
Udo W. verlegte 2013 seinen Wohnsitz nach Spanien und setzte seine Aktivitäten von dort aus fort. Nachdem er im Jahr 2024 am Flughafen Málaga festgenommen wurde, verbrachte er mehrere Wochen in Auslieferungshaft, bevor er nach Deutschland überführt wurde. Sein Verteidiger versuchte, die Haftzeit in Spanien in der Gesamtstrafe anzurechnen, doch der Vorsitzende Richter Christian Schmidt wies die Argumentation zurück. Er stellte klar, dass die Haftbedingungen dort, trotz der Schilderungen von W. über Bettwanzen, nicht als menschenunwürdig einzustufen seien.
Die Kammer hielt das vorherige Urteil für zu milde und bezeichnete einen Deal aus dem Jahr 2020 als Fehler. W. war sich laut Amtsgericht seit 2009 über die strafbare Natur seines Handels bewusst, dennoch setzte er diesen fort. Auch wenn sein Anwalt vortrug, dass W. während der Haft einen Tumor festgestellt bekam, blieben die Richter bei ihrer Entscheidung, das Urteil als angemessen zu werten.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Der Fall wirft auch eine grundsätzliche Frage auf: Wie geht die Gesellschaft mit Nazi-Devotionalien um? Grit Eggerichs, eine Reporterin, beschreibt in einem Bericht, wie sie auf einem Flohmarkt Nazi-Fundstücke entdeckte und das Dilemma, ob man solche Erinnerungsstücke verkaufen oder entsorgen sollte. Während Paragraph 68a des Strafgesetzbuches den Gebrauch und die Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verbietet, wird der Verkauf an sich nicht als Verbreitung gewertet, solange man nicht wiederholt mit bestimmten Symbolen handelt.
In der Vergangenheit wurden jedoch auch schon Verkäufer vor Gericht gestellt, etwa ein Mann in München, der wegen des Verkaufs von Hakenkreuz-Orden verurteilt wurde. Ein einfacher Schutz, wie das Abkleben symbolischer Motive, hätte hier den Unterschied gemacht. Ob Udo W. letztlich aus seiner Haft lernen wird oder ob radikale Gesinnungen weiterhin hoch im Kurs stehen, bleibt abzuwarten.