Tödliches Drama in Casekow: Mann nach Messerangriff in Psychiatrie!
Tödlicher Messerangriff in Neuruppin: 28-Jähriger wegen Schuldunfähigkeit in psychiatrische Klinik eingewiesen. Gerichtsurteil am 22.07.2025.

Tödliches Drama in Casekow: Mann nach Messerangriff in Psychiatrie!
Im Januar dieses Jahres kam es in Casekow, einer kleinen Gemeinde in der Uckermark, zu einem tödlichen Messerangriff, der die Region erschütterte. Ein 28-jähriger Mann, der im Zuge dieser Tat angeklagt wurde, wird nun dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Diese Entscheidung traf das Landgericht Neuruppin am Montag, den 22.07.2025, und sie wirft einen Schatten auf die psychischen Probleme des Angeklagten.
Der Mann leidet an einer paranoiden schizophrenen Erkrankung und wurde daher als schuldunfähig eingestuft. Dies bedeutet, dass er für seine Taten, die unter anderem zweifachen Totschlag, versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung umfassen, nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Er hatte über seinen Verteidiger gestanden, die Taten begangen zu haben. Die Tat selbst geschah nach einer Trennung von seiner 19-jährigen Exfreundin, nach nur zwei Monaten Beziehung. Dabei wurde die junge Frau schwer verletzt, während ihr Bruder und die Lebensgefährtin des Vaters am Tatort starben.
Die Tragödie und ihre Folgen
Nach der schrecklichen Tat versuchte der 27-Jährige, sich das Leben zu nehmen, was fatale Folgen hatte: Er stürzte aus einem vier Meter hohen Fenster und zog sich eine Querschnittsverletzung zu, die ihn seither in den Rollstuhl zwingt. In diesem Licht zeigt sich die Tragödie nicht nur als ein Verbrechen, sondern auch als Ausdruck schwerwiegender psychischer Probleme. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus, was einen gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt.
Wie Rechtslupe hervorhebt, ist für eine solche Maßnahme eine eindeutige Feststellung der Schuldunfähigkeit notwendig. Der Tatrichter muss darlegen, inwiefern die psychische Erkrankung die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zum Zeitpunkt der Taten beeinträchtigte. Ein bloßes Gutachten reicht nicht aus; der spezifische Einfluss der Erkrankung auf die Handlungsmöglichkeiten muss eindeutig nachgewiesen werden.
Das Urteil und der Hintergrund
Im vorliegenden Fall stellte das Landgericht fest, dass die durch den Angeklagten begangenen Taten auf „krankheitsbedingte Fehlwahrnehmungen“ zurückzuführen seien. Jedoch konnte nicht ausreichend belegt werden, dass die Erkrankung einen akuten Schub zur Tatzeit aufwies, wie rbb24 berichtet. Es war notwendig, dass wesentliche Anknüpfungspunkte im Urteil vorhanden sind, um den vermuteten Einfluss der Erkrankung auf das Verhalten des Angeklagten klar darzulegen.
Obwohl das Gericht letztlich zu dem Schluss kam, dass eine dauerhafte Unterbringung erforderlich ist, bleibt die Debatte über die genauen Umstände und die juristischen Rahmenbedingungen des Falls spannend. Ein Urteil, das nicht alle notwendigen Details rund um die psychische Gesundheit des Angeklagten umfassend darstellt, könnte zukünftig noch einmal in Frage gestellt werden.