Bürgermeister Schwochow wegen übler Nachrede zu 18.000 Euro verurteilt!
Bürgermeister Schwochow von Rheinsberg verurteilt: 18.000 Euro Geldstrafe wegen übler Nachrede gegen Landrat Reinhardt.

Bürgermeister Schwochow wegen übler Nachrede zu 18.000 Euro verurteilt!
In Rheinsberg brodelt die Gerüchteküche: Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow (BVB/Freie Wähler) wurde kürzlich am Amtsgericht Neuruppin wegen übler Nachrede verurteilt. Nach Angaben von rbb24 muss der Stadtoberhaupt nun tief in die Tasche greifen und 18.000 Euro zahlen, aufgeteilt in 90 Tagessätze zu je 200 Euro. Im Zentrum des Skandals steht Schwochows Behauptung, dass gegen den Landrat Ralf Reinhardt (SPD) ein Ermittlungsverfahren geführt werde. Diese Anschuldigungen entbehrten jedoch laut Neuruppiner Staatsanwaltschaft jeglicher Grundlage, was dem Bürgermeister nun zum Verhängnis wurde.
Doch wie kam es zu dieser Verurteilung? Schwochow hatte den Landrat wegen des Verdachts auf Untreue angezeigt, da er überteuerte Mietverträge für Flüchtlingsheime vermutete. In einem Schreiben an den Landkreis und den Kreistag bezog er klar Stellung und äußerte, dass Ermittlungen gegen Reinhardt angestoßen wurden. Dies wurde jedoch als üble Nachrede gewertet. Der Bürgermeister hat bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt, wie in-neuruppin.de berichtet.
Politische Folgen und mögliche Szenarien
Die Situation spitzt sich weiter zu: Am dritten Verhandlungstag lehnte Schwochow die Richterin wegen Befangenheit ab, was zu einer Verzögerung im Verfahren führte. Wäre dieser Befangenheitsantrag erfolgreich gewesen, hätte das Verfahren mit einem neuen Richter von vorne beginnen müssen. Bis zur Bürgermeisterwahl am 15. September 2025 ist mit einem Urteil nicht zu rechnen. Dies könnte für Schwochow, der erst am 28. September 2025 für weitere acht Jahre im Amt bestätigt wurde, dramatische Folgen haben.
Im Falle einer Verurteilung drohen ihm nicht nur massive finanzielle Konsequenzen, sondern auch ein mögliches Disziplinarverfahren, das zu seiner Amtsenthebung führen könnte. Außerdem könnte er bei einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr seine Beamtenrechte verlieren. Eine Verurteilung könnte zudem das Vertrauen in die gesamte Verwaltung und Lokalpolitik erschüttern, was zu einem kommunalpolitischen Stillstand führen könnte.
Die rechtlichen Hintergründe
Was bedeutet üble Nachrede und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es? Laut dem § 188 StGB sind Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung Straftaten, die besonders Personen des politischen Lebens betreffen. Die Gesetzesänderung von 2021 hat den Tatbestand ausgeweitet, um auch Werturteile als Beleidigungen einzuordnen. Politisch aktive Personen müssen ein höheres Maß an Duldung erweisen, was bedeutet, dass sie im politischen Meinungskampf eher Angriffe erleiden müssen. Schwochow sieht sich in seiner Verteidigung insbesondere als Ziel politischer Gegner, die seine Behauptungen als unbegründet abtun.
Der Fall Schwochow ist ein eindrückliches Beispiel dafür, wie die Grenzen zwischen politischer Verantwortung und rechtlicher Aufarbeitung auseinanderklaffen können. Die Vorwürfe treffen ihn in einer Zeit, in der er sich als gewählter Bürgermeister für das Wohl der Stadt einsetzen möchte. Sein Prozess wird mit großem Interesse verfolgt und könnte weitreichende politische Konsequenzen haben.
Die Situation zeigt die Brisanz und Komplexität politischer Auseinandersetzungen in Deutschland, die oft bis vor Gericht landen. Die Balance zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz vor ehrverletzenden Äußerungen bleibt dabei ein ständiger Streitpunkt in der Gesellschaft.