Dauercamper in Velten: Razzia am Mühlenweg sorgt für Aufregung!

Dauercamper in Velten: Razzia am Mühlenweg sorgt für Aufregung!
Velten, Deutschland - In Velten herrscht Ruhe auf dem ehemaligen Campingspot am Ende des Mühlenwegs. Rund 40 Dauercamper haben die Umgebung verlassen, nachdem sie aufgefordert wurden, ihre Wohnwagen und Fahrzeuge abzutransportieren. Veltens Sprecherin, Stefanie Steinicke-Kreutzer, bestätigte, dass das städtische Ordnungsamt die Fläche inspiziert hat und diese in einem ordentlichen Zustand hinterlassen wurde. Zudem wurde am Montag der AWU-Container am Feldrand abgeholt, was die Rückkehr zur Normalität in der Gegend weiter symbolisiert. Doch wohin die Camper letztendlich weitergefahren sind, bleibt unklar.
Der Nutzungsvertrag für die besagte Fläche war zunächst bis zum 15. Juni datiert. Eine auffällige Entwicklung war die Tatsache, dass die Verantwortlichen, und hier namentlich der Besitzer des Feldes, die Situation offensichtlich unterschätzt hatten. Bürgermeisterin Ines Hübner (SPD) äußerte hierzu, dass die Probleme mit den Dauercampern spillende Behörden wie das Ordnungsamt, die Untere Naturschutzbehörde und die Polizei in Anspruch genommen hatten, die überwiegend regelmäßig vor Ort waren. Ein weiteres merkwürdiges Detail ist ein Audi ohne Kennzeichen, der mit eingeschlagener Frontscheibe am Feldrand steht und dem Landkreis Oberhavel gemeldet wurde. Ob zwischen diesen Umständen und den abgezogenen Campern ein Zusammenhang besteht, ist bislang ungewiss.
Die Rechtslage für Dauercamper
Die Situation in Velten wirft auch Fragen zur allgemeinen Rechtslage von Dauercampern auf. Dauercamping erfreut sich zunehmender Beliebtheit, insbesondere bei Menschen, die einen Ort der Entspannung in der Natur suchen. Langfristige Mietverträge, meist ab drei Monaten, sind die Regel. Diese Verträge können auf unbestimmte Zeit oder in Form von Jahres- oder Saisonverträgen abgeschlossen werden. Dauercamper gestalten ihren Wohnwagen oft individuell und schaffen sich ein zweites Zuhause. Anbauten wie Terrassen sind bei feststehenden Wohnwagen möglich, doch müssen diese im Einklang mit gesetzlichen Vorgaben und den spezifischen Platzordnungen stehen.
In den meisten Fällen sind Dauercamper für die Pflege ihrer Parzelle selbst verantwortlich, was Aufgaben wie Rasenmähen und Winterdienst einschließt. Zudem dürfen bestimmte Umbauten nicht eigenmächtig vorgenommen werden. Häufige Regelungen verbieten das Pflanzen von Bäumen und Hecken sowie das Errichten von Mauern oder Schuppen. Um Unannehmlichkeiten oder rechtliche Komplikationen zu vermeiden, entscheiden sich viele, ihren Wohnwagen abzumelden. Dies kann insbesondere bei der Vermeidung von TÜV-Pflichten und Kfz-Steuern nützlich sein.
Aussichten in Fehrbellin
Während in Velten die Situation sich klärt, beobachten auch benachbarte Gemeinden das Geschehen genau. Aktuell stehen in Fehrbellin etwa 20 Wohnwagen auf einem Feld, dessen Nutzung laut dem dortigen Landwirt Hubertus Kurrey nicht abgesprochen war. Kurrey plant, die Reisenden bis zum 29. Juni zu dulden, bevor er die Polizei hinzuzieht. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit klarer Absprachen zwischen Landwirten und Campern, um Missverständnisse und Konflikte in der Zukunft zu verhindern.
Die Entwicklungen in Velten und Fehrbellin spiegeln die Herausforderungen wider, mit denen viele Gemeinden konfrontiert sind, wenn es um die Regelung und das Management von Dauercampingplätzen geht. Die Gesetze zum Campen und die damit verbundenen Rechte und Pflichten sind komplex und sollten sowohl von den Campern als auch von den Grundstückseigentümern gut im Blick behalten werden.
Für interessierte Camper bietet es sich an, sich umfassend über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. So lassen sich Missverständnisse im Vorfeld vermeiden und ein harmonisches Miteinander fördern. Das Fritz Berger Blog sowie Camping Kultur bieten wertvolle Informationen zu diesem Thema.
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Ort | Velten, Deutschland |
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