Brandenburgs Innenminister fordert Zurückweisungen: Ein Aufruf zur Härte

Brandenburgs Innenminister fordert Zurückweisungen: Ein Aufruf zur Härte

Potsdam, Deutschland - In einem aktuellen Diskurs um die Asylpolitik in Brandenburg hat Innenminister René Wilke (parteilos) heute die Maßnahmen zur Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze zu Polen bekräftigt. Nach der Innenministerkonferenz in Bremerhaven bezeichnete er diese Zurückweisungen als notwendig, und zwar aufgrund der fehlenden verbindlichen Regelungen mit den EU-Staaten. Dies geschieht vor dem Hintergrund eines Urteils des Berliner Verwaltungsgerichts, das zurückweisungen an der Grenze als unzulässig erklärte. Wilke argumentiert, dass der Mangel an geeigneten Regelungen eine klare Handlungsanweisung erfordere und unterstützt die härteren Richtlinien, die von den Innenministern von Bund und Ländern beschlossen wurden. Laut rbb24 wurden in diesem Kontext auch rund 25.000 Zurückweisungen verzeichnet, sowie etwa 1.000 Aufgriffe von Schleusern.

Trotz eines Rückgangs der Asylsuchenden, der von Flüchtlingsorganisationen auf andere Ursachen zurückgeführt wird, wie etwa die angespannte Sicherheitslage in Syrien, bleibt die Diskussion über die rechtlichen Grundlagen heiß. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hält trotz der rechtlichen Bedenken an den Zurückweisungen fest. Dobrindt betonte, dass die Kontrollen an den deutschen Grenzen verschärft wurden, und das Berliner Urteil ihn nicht davon abhalten wird, die Maßnahmen fortzusetzen. Dies wurde auch in den Medien als Rechtsbruch kritisiert, besonders von Michael Kellner (Grüne), während Lena Kotré (AfD) die Schritte der Bundesregierung als Schritt in die richtige Richtung anseht.

Rechtslage und Dublin-Verfahren

Das besagte Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts erklärte die Zurückweisung von drei somalischen Asylsuchenden für rechtswidrig, da die Bundespolizei ohne die Durchführung des Dublin-Verfahrens handelten. Laut [ZDF](https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/grenzkontrolle-zurueckweisung-asyl-urteil-rechtswidrig-100.html) ist es essentiell, dass zunächst geklärt wird, welcher EU-Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig ist. Die Dublin-III-Verordnung besagt, dass Asylanträge nur von dem Land geprüft werden dürfen, das der Asylsuchende zuerst betreten hat. Diese Regelungen sollen die Sekundärwanderung innerhalb Europas steuern und festlegen, dass eine Zurückweisung ohne vorherige Klärung der Zuständigkeit nicht zulässig ist.

Das Dublin-Verfahren selbst ist ein entscheidendes Element in der europäischen Asylpolitik. Das Verfahren ist darauf ausgerichtet, dass jeder Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat betrachtet wird. Anträge werden in einer der Außenstellen des Bundesamtes oder einem Ankunftszentrum gestellt, wo das zuständige Land bestimmt wird. Wie bamf.de erklärt, dürfen Asylsuchende, die auf deutschem Boden ein Asylgesuch äußern, ohne die Durchführung des Dublin-Verfahrens nicht zurückgewiesen werden.

Folgen für Pendler und die Politik

Die strikteren Maßnahmen an der Grenze haben nicht nur Auswirkungen auf Asylsuchende, sondern auch auf die Pendler aus Polen. Wilke äußerte sich skeptisch zu den angekündigten Kontrollen auf polnischer Seite, die in Reaktion auf die deutschen Zurückweisungen geplant sind. Diese Kontrollen betreffen auch etwa 12.000 Tagespendler aus Polen, was zu erheblichen Behinderungen im Grenzverkehr führt. Um die Belastung für diese Pendler zu verringern, plant Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) eine dritte Fahrspur auf der Autobahn 12 zu fordern.

Insgesamt wird die Asyldebatte in Deutschland und insbesondere in Brandenburg zunehmend hitziger. Der rechtliche Rahmen ist komplex und die Meinungen über den richtigen Kurs sind stark geteilt. Während einige Politiker auf eine striktere Migrationspolitik drängen, sehen andere die Notwendigkeit einer Berücksichtigung der humanitären Aspekte. In dieser Gemengelage bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in den kommenden Wochen entwickeln wird.

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OrtPotsdam, Deutschland
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