Kindergeld nach Schulabschluss: Das müssen Eltern wissen!

Kindergeld nach Schulabschluss: Das müssen Eltern wissen!
14465 Potsdam, Deutschland - Eltern aufgepasst! Wenn die Schule zu Ende geht und der Übergang in die nächste Phase der Ausbildung ansteht, sind viele mit Fragen zum Thema Kindergeld konfrontiert. Am 11. Juni 2025 ist es an der Zeit, einige wichtige Punkte zu klären, damit der Geldfluss für die Familie auch weiterhin gesichert ist.
Kindergeld erhält man in der Regel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Doch was passiert danach? Laut Barnim Aktuell ist ein Anspruch auf Kindergeld auch nach dem 18. Geburtstag möglich, sofern das Kind sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung, einem Studium oder auch in einem Praktikum befindet. Besonders interessant ist, dass Kindergeld auch während einer Übergangszeit von bis zu vier Monaten zwischen Ausbildungsabschnitten gezahlt wird. Diese Regelung gilt zum Beispiel für den Zeitraum zwischen Schulabschluss und dem kommenden Freiwilligendienst oder eine neue Ausbildung.
Übergangszeiten und deren Regelungen
Die Übergangszeiten, die bis zu vier Monate betragen dürfen, sind ein wichtiger Aspekt, den Eltern im Hinterkopf behalten sollten. So zitiert Haufe den § 32 Abs. 4 Nr. 2b EStG. Während dieser Zeit besteht ein Kind als steuerlich relevant, solange es sich aktiv um eine neue Ausbildung bemüht. Das bedeutet, dass während dieser Periode keine Unterbrechung wie eine Krankheit vorliegt, sondern wirklich eine Zwangspause zwischen Ausbildungsabschnitten.
Interessant ist auch, dass eine Erwerbstätigkeit in dieser Zeit nicht automatisch zum Verlust des Kindergeldes führt, solange es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Dies bezieht sich nicht nur auf den Übergang zwischen Schule und Ausbildung, sondern auch zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
Wenn man das Ganze etwas aufdröseln möchte: Ein Kind, das nach dem Schulabschluss im August 2020 mit dem Bundesfreiwilligendienst beginnt, kann beispielsweise die Zeit von April bis Juli als Übergangszeit geltend machen, wie im Beispiel (D) aus der Quelle Schuhmann veranschaulicht wird. In diesem Fall bleiben die Eltern für den maximalen Zeitraum von vier Monaten unterstützt.
Wichtige Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch
Um den Kindergeldanspruch während der Übergangszeiten auch tatsächlich aufrechterhalten zu können, müssen die Pläne und Bewerbungsbemühungen des Kindes sorgfältig festgehalten werden. Dazu zählt der Nachweis von Bewerbungen oder Immatrikulationsbescheinigungen. Das Online-Angebot unter familienkasse.de macht es Eltern einfach, alle erforderlichen Informationen zu übermitteln und den Antrag zu stellen. Darüber hinaus ist während der Übergangszeit keine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit erforderlich, was die Sache für viele Eltern und ihre Kinder erleichtert.
Doch das Drohen von Zahlungsausfällen ist real, wenn sich Kinder nicht zeitnah um einen Anschlussplatz kümmern. Ein paar jüngste Gerichtsurteile haben klargemacht: Übersteigt der Zeitraum zwischen Ausbildungsabbrüchen und neuen Ausbildungsplätzen die genehmigten vier Monate, ist der Anspruch auf Kindergeld dahin. Und das gilt nicht nur für Kinder unter 25 Jahren, sondern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, wenn sich das Kind arbeitsuchend meldet. Hier sind Eltern gefordert, gut informiert zu bleiben.
Wer Fragen hat oder weitere Details benötigt, kann die gebührenfreie Hotline der Familienkasse unter 0800 4 5555-30 kontaktieren, die montags bis donnerstags von 8-18 Uhr und freitags von 8-14 Uhr erreichbar ist.
Zusammenfassend ist es entscheidend, im Blick zu behalten, was für eine immense Unterstützung Kindergeld auch während Übergangszeiten darstellt. Ob Schulabgänger oder frischgebackene Studenten – mit der richtigen Vorbereitung kann man leicht durch den Übergang navigieren und dabei auch finanziell auf der sicheren Seite bleiben.
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Ort | 14465 Potsdam, Deutschland |
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