Schock für Hauseigentümer: Hohe Kosten für Gartenwasserzähler stoppen!

Schock für Hauseigentümer: Hohe Kosten für Gartenwasserzähler stoppen!
Strausberg, Deutschland - In Strausberg-Erkner sorgt die Pflicht zur Installation von geeichten Gartenwasserzählern für Unmut unter den Hauseigentümern. Die Kosten für den Einbau summieren sich auf mehrere hundert Euro, was viele Betroffene erheblich belastet. Wie VDGN berichtet, hat der Wasserverband Strausberg-Erkner auf diese Problematik reagiert und ein Moratorium beschlossen. Dieses setzt die Praxis bis Ende des Jahres aus, was den Hauseigentümern etwas Luft verschafft.
Besonders erfreulich für viele: Für den Abrechnungszeitraum 2025 werden sogar nicht geeichte Wasserzähler anerkannt. Damit müssen in diesem Jahr keine Aufforderungen zur Umrüstung verschickt werden, was zusätzlichen Druck von den Eigentümern nimmt. Dennoch fordert VDGN-Präsident Jochen Brückmann eine langfristige Änderung der Satzung zum Schmutzwasser. Ziel ist es, eine unbürokratische und für die Hauseigentümer finanziell tragbare Lösung zu finden.
Wasserverbrauch fair abgerechnet
Der VDGN plädiert für eine pauschale Abrechnung des Schmutzwasserverbrauchs. Grundstücke, die über keinen Gartenwasserzähler verfügen, sollen bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren entlastet werden. Diese Entlastung wird auf einer durchschnittlich ermittelten Menge des Gartenwasseranteils beruhen. Der Ansatz dahinter: Kosten soll gesenkt und Bürokratie abgebaut werden, ohne den Anreiz zu verlieren, Wasser sinnvoll zu nutzen.
Eine ähnliche Diskussion läuft auch im Bereich der Mietwohnungen, wo die Installation von Wasserzählern eine wichtige Rolle spielt. Der Einbau von Wasserzählern ist in vielen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben, um eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Kalt- und Warmwasserkosten zu gewährleisten. Deutsches Mietrecht erklärt, dass die Kosten für den Kauf und den Einbau der Zähler grundsätzlich Sache des Vermieters sind und nicht auf die Mieter umgelegt werden können.
Die Abrechnung im Detail
Besonders in Mehrparteienhäusern und bei gemischten Wohn- und Gewerbeeinheiten stellt der Einbau von Wasserzählern eine unverzichtbare Grundlage für eine gerechte Abrechnung dar. Die Kosten des Wasserverbrauchs, Grundgebühren sowie die Miet-, Eich- und Wartungskosten der Wasserzähler sind laut ra-doerfer auf die Mieter umlegbar. Nicht umlegbar sind hingegen Instandhaltungs- und Verwaltungskosten.
Um zu einer verbrauchsabhängigen Abrechnung zu gelangen, ist die Installation in allen Wohnungen notwendig. Bei nicht geeichten Wasserzählern muss der Vermieter zudem die Richtigkeit der Ablesewerte nachweisen. Diese Regelungen sind von zentraler Bedeutung, um faires und transparentes Wirtschaften zu garantieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sowohl Hauseigentümer in Strausberg-Erkner als auch Mieter in Mehrparteienhäusern die aktuellen Entwicklungen aufmerksam verfolgen sollten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Regelungen effizient und administrationstechnisch verbessern lassen, um allen Beteiligten gerecht zu werden.
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Ort | Strausberg, Deutschland |
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