Hagenow: 100-jährige Platane fällt für barrierefreien Zugang!

Hagenow: 100-jährige Platane fällt für barrierefreien Zugang!
Hagenow, Deutschland - Im Rahmen von Umbauarbeiten am Amt Hagenow-Land musste eine etwa einhundertjährige Platane weichen. Amtsvorsteher Holger Maty ist sich bewusst, dass die Entscheidung zur Fällung alles andere als leicht war. Trotz der erteilten Fällgenehmigung im vergangenen Jahr, die durch eine umfassende Prüfung der Umstände erlangt wurde, versuchte die Amtsverwaltung zunächst, den stattlichen Baum zu erhalten. Schließlich gestalteten sich jedoch die Bauarbeiten als problematisch, da das Wurzelwerk der Platane eine sichere und barrierefreie Lösung unmöglich machte. Daher erfolgte die Fällung am 14. Juni, ein Schritt, der nicht ohne Protest blieb.
Die geplante Maßnahme stieß auf Widerstand, insbesondere da aktuell Naturschutzmaßnahmen, wie das Schneiden von Hecken, eingeschränkt sind. Dennoch erteilte die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim eine Ausnahmegenehmigung zur Fällung, dabei wurden verschiedene Auflagen festgelegt. „Eine Verzögerung der Baumaßnahmen hätte zusätzliche Kosten verursacht“, erklärte Janine Holz, die leitende Verwaltungsbeamtin. Eine solche Vorgehensweise wäre für die Erreichbarkeit des Bürgerbüros nicht förderlich gewesen.
Rechtliche Grundlagen und Naturschutz
Die Fällgenehmigung musste, wie bei Baumfällungen üblich, beantragt werden. In Deutschland sind Bäume in der Regel durch Baumschutzsatzungen oder -verordnungen geschützt, die auch auf Bundes- und Landesnaturschutzgesetze basieren. Diese Vorschriften sehen vor, dass die Fällung ohne Genehmigung mit erheblichen Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Laut den Bestimmungen des Anwaltsblogs gilt die Fällung als Eingriff in die Natur, und es sind besondere Voraussetzungen zu erfüllen, die oft eine Ersatzpflanzung oder Ausgleichsabgaben nach sich ziehen.
Besonders schützenswert sind Bäume ab einem bestimmten Stammumfang, der meist bei 80 cm in einem Meter Höhe beginnt. Der NABU hebt hervor, dass vor allem Laub- und Nadelbäume in öffentlichen Grünanlagen unter besonderen Schutz stehen. Fällungen sind nur unter ganz bestimmten Bedingungen erlaubt, wobei eine Ausnahmegenehmigung in der Regel aus Gründen des öffentlichen Interesses erteilt werden kann. In diesem Fall überzeugte die Notwendigkeit für barrierefreie Zugänge die Entscheidungsträger.Der Schutz von Bäumen und anderen Landschaftsbestandteilen bleibt dabei ein wichtiges Anliegen, das oft im Spannungsfeld zwischen Bauvorhaben und Naturschutz steht.
Zukunftsausblick
Trotz der Fällung soll die grüne Lunge nicht gänzlich verloren gehen: Nach Abschluss der Umbauarbeiten sind drei neue Bäume geplant, die den Verlust der Platane kompensieren sollen. Diese Neupflanzungen werden das Ziel verfolgen, einen Ausgleich für die entfernte Alte zu schaffen und gleichzeitig den Bereich um das Bürgerbüro und die Amtsräume weiterhin ansprechend zu gestalten. Die Behörde betont, dass diese Maßnahmen aus öffentlichen Geldern finanziert werden und ein sorgsamer Umgang mit diesen Mitteln erforderlich ist.
Die Entwicklungen rund um die Platane in Hagenow-Land sind ein Beispiel für die Herausforderungen, die bei der Umsetzung von Bauprojekten mit Naturschutzbestimmungen entstehen. Wie wichtig es ist, ein gutes Händchen zu haben, zeigt sich hier mehr denn je.
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Ort | Hagenow, Deutschland |
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