Prignitz

Warnstreik bei Gefinex: Mitarbeiter kämpfen für höhere Löhne!

Am 26. März 2025 kam es zu einem erheblichen Warnstreik bei Gefinex im Ortsteil Steffenshagen, der heute die gesamte Produktion lahmlegte. Rund zwei Stunden lang blieben die Maschinen still, während die Beschäftigten der Früh- und Spätschicht vor dem Werktor zusammenkamen. Die Mitarbeiter fordern höhere Löhne, konkret strebt die Industriegewerkschaft (IG) Bergbau-Chemie-Energie einen Anstieg von 2 Euro pro Stunde an. Der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende Steffen Rösinger beschrieb die Belegschaft als „auf Krawall gebürstet“ nach vier gescheiterten Verhandlungsrunden mit der Geschäftsführung. Die Verhandlungen dauern bereits seit Ende des letzten Jahres an.

Die Arbeitgeberseite hat bisher ein Angebot gemacht, das laut Gewerkschaftssekretär Nils Tohermes „weit unter dem, was wir wollen“ liegt. Zudem merke man, dass die Beschäftigten in den unteren Lohngruppen „im Grunde beim Mindestlohn angekommen“ seien. Gefinex, ein Unternehmen, das seit 2017 zur Steinbacher-Gruppe mit Sitz in Tirol gehört, beschäftigt aktuell knapp 90 Mitarbeiter, von denen etwa jeder Zweite in der Produktion arbeitet.

Hintergrund des Streiks

Gefinex ist auf Schall- und Feuchtigkeitsschutz für Gebäude spezialisiert und produziert im Drei-Schicht-System. Die Produktpalette umfasst Trittschalldämmungen, Abdichtbänder und Dampfsperren. Das Werk in Steffenshagen wird seit Anfang letzten Jahres von Michel Stephan geleitet, der seinen Arbeitsplatz 2006 als Azubi begann. Bereits seit der Gründung im Jahr 1984 hat sich das Unternehmen zu einem der größeren Arbeitgeber in der Prignitz entwickelt, anfangs mit einem Erfolg, der auf der Produktion elastischer Randdämmstreifen beruhte.

Im Kontext der laufenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst, wo Verdi und dbb ebenfalls zu Warnstreiks aufgerufen haben, zeigt sich, dass die Arbeitskämpfe nicht isoliert sind. Diese Warnstreiks haben bereits zahlreiche Bereiche wie den öffentlichen Personennahverkehr, Krankenhäuser und Flughäfen betroffen. Die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Streik sind dabei klar definiert und beinhalten, dass der Streik von einer Gewerkschaft organisiert und tariflich regelbare Ziele anstreben muss. Zudem darf er nicht gegen die Friedenspflicht verstoßen, die besagt, dass während der Laufzeit eines Tarifvertrags keine Arbeitskämpfe stattfinden dürfen.

Rechtslage und Streikrecht

Das Streikrecht ist im deutschen Arbeitsrecht als ein Mittel der Tarifautonomie fest verankert. Arbeitnehmer, die an einem rechtmäßigen Streik teilnehmen, sind während dieser Zeit von der Arbeitspflicht befreit, erhalten jedoch keinen Lohn. Auch für die Arbeitgeber ist die Möglichkeit, Ersatzarbeitskräfte einzusetzen, gegeben, um die Auswirkungen des Streiks zu minimieren. Im Falle rechtswidriger Streiks können jedoch sowohl Arbeitnehmer als auch Gewerkschaften haftbar gemacht werden.

Die derzeitigen Entwicklungen bei Gefinex unterstreichen, wie wichtig es für Arbeitnehmer ist, ihre Forderungen in einem sich verändernden wirtschaftlichen Umfeld durchzusetzen. Mit dem anhaltenden Druck auf die Löhne und der unzureichenden Antwort vonseiten des Arbeitgebers bleibt abzuwarten, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden oder ob die Verhandlungen schließlich zu einem erfolgreichen Abschluss kommen werden. Die Auseinandersetzungen zeigen zudem die aktuellen Herausforderungen im Arbeitskampfrecht und die Notwendigkeit klarer Regelungen für alle Beteiligten.

Statistische Auswertung

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