
Am 16. April 2025 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Verfassungsbeschwerde von Anastasia Biefang, einer Bundeswehr-Offizierin, nicht zur Entscheidung angenommen wird. Der Anlass für die Beschwerde war ein disziplinarrechtlicher Verweis, der auf den Inhalt ihres Tinder-Profils zurückzuführen ist. In ihrem Profil hatte Biefang geschrieben: „Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung und auf der Suche nach Sex. All genders welcome.“ Diese Wortwahl führte dazu, dass ihr Disziplinarvorgesetzter im August 2019 einen Verweis verhängte.
Biefang, die zum Zeitpunkt der Vorfälle Kommandeurin des Informationstechnikbataillons 381 in Storkow war, erhob gegen diese Disziplinarmaßnahme Rechtsmittel. Trotz ihrer Bemühungen wies das Bundesverwaltungsgericht im Mai 2022 die Beschwerde zurück und stellte fest, dass Biefang ihrer Pflicht zur Wahrung des eigenen Ansehens nicht nachgekommen sei. Der Verweis wurde zwar 2022 gemäß Wehrdisziplinarordnung nach drei Jahren getilgt, doch das Bundesverfassungsgericht entschied, dass mittlerweile kein Rechtsschutzbedürfnis mehr bestehe und bewertete die Klage als unzulässig.
Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verdeutlicht die Komplexität der rechtlichen Bewertung von Disziplinarmaßnahmen in der Bundeswehr. In der Pressemitteilung des Gerichts wird erläutert, dass die Beschwerde nicht ausreichend begründet war. Biefang hatte ihre Verfassungsbeschwerde im Oktober 2022 erhoben und dabei insbesondere eine Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie der Gleichheitsrechte geltend gemacht. Ihre Argumentation stützte sich auf den Eindruck, dass die Disziplinarmaßnahme übermäßig in ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung eingreife.
Die Kammer des Bundesverfassungsgerichts stellte jedoch fest, dass kein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis vorlag, da die Tilgungsreife des Verweises ein Verwertungsverbot zur Folge hatte. Biefang hatte im weiteren Verlauf nicht fristgerecht zu ihrem Rechtsschutzbedürfnis Stellung genommen, und ihre Anhörungsrüge wurde ebenso als aussichtslos beurteilt. Damit entglitt ihr das rechtliche Mittel, um gegen die Disziplinarmaßnahme anzukämpfen.
Unterstützung durch Organisationen
Anastasia Biefang erhielt Unterstützung von engagierten Organisationen wie der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und dem Verein „QueerBw“. Diese Gruppen haben sich für die Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eingesetzt. Das Anliegen, das mit Biefangs Verfassungsbeschwerde verfolgt wurde, zielt darauf ab, die Rechte von Personen in der Bundeswehr zu schützen und zu fördern, die sich in ihrer sexuellen Identität und Orientierung nicht in die traditionellen militärischen Normen einfügen.
Die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt, dass rechtliche Auseinandersetzungen in Fragen des Disziplinarrechts innerhalb der Bundeswehr oft komplex sind und die Bewertungen der Gerichte einen erheblichen Einfluss auf die individualrechtlichen Ansprüche von Soldaten haben können. Diese Angelegenheit könnte auch in der Zukunft eine wichtige Rolle in der rechtlichen und gesellschaftlichen Diskussion über sexuelle Selbstbestimmung und Gleichheit im Militärkontext spielen.