
Am 9. April 2025 hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen eine 38-jährige Aktivistin erhoben, die der pro-palästinensischen Szene angehört. Die Anklage umfasst mehrere Delikte, darunter die Verwendung von Kennzeichen terroristischer Organisationen in fünf Fällen sowie weiteren Straftaten. Diese Vorfälle sollen sich zwischen April und Juli 2024 ereignet haben, als die Aktivistin die Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ auf Instagram und bei Demonstrationen wiederholt skandierte und verbreitete. Diese Parole wurde vom Bundesministerium des Innern als Kennzeichen der verbotenen Palästinenser-Organisation Hamas eingestuft.
Die aktivistische Tätigkeit der Frau geriet besonders in den Fokus, nachdem sie sich während der Demonstrationen mehrfach der Polizei widersetzte. Im Februar 2024 soll sie dabei körperlichen Widerstand geleistet haben, und im Juli 2024 wird ihr vorgeworfen, einen Regenschirm auf Polizeibeamte geworfen zu haben, was als versuchte gefährliche Körperverletzung zählt. Außerdem wird sie beschuldigt, Polizisten während einer Demonstration im Juni 2024 als Kriminelle und Verbrecher bezeichnet und damit die Tatbestände der Verleumdung erfüllt zu haben. In einer weiteren Aktion veröffentlichte sie am 19. April 2024 ein Foto eines polizeilichen Anhörungsschreibens auf Instagram, was gegen Paragraf 353d des Strafgesetzbuchs verstößt, der die Publikation amtlicher Dokumente eines Strafverfahrens regelt.
Rechtlicher Kontext und Vorurteile
Die rechtliche Bewertung der Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ variiert je nach Gericht, was in früheren Fällen bereits zu unterschiedlichen Urteilen führte. Im November 2024 wurde eine Berlinerin, die ebenfalls mit dieser Parole auftrat, zu einer Geldstrafe verurteilt. Dies war die erste Verurteilung durch ein Landgericht in diesem Kontext. Die Verurteilte legte zunächst Revision ein, diese wurde jedoch im März zurückgezogen, was die Geldstrafe rechtskräftig machte. Die Debatte um die rechtlichen Konsequenzen der Teilnahme an pro-palästinensischen Demonstrationen ist nach wie vor aktuell und wird akribisch verfolgt.
Zusätzlich zu den Anklagen gegen die Berliner Aktivistin sind auch mehrere ausländische Staatsbürger betroffen. Zwei Iren, ein Pole und ein US-Bürger, die alle aktiv in der pro-palästinensischen Bewegung engagiert sind, sollen aus Deutschland ausgewiesen werden. Ihr Anwalt, Alexander Górski, bestätigte, dass diesen Personen die Reisefreizügigkeit des Schengen-Abkommens entzogen wurde, obwohl sie bislang nicht verurteilt sind. Die Bedingungen, unter denen eine Ausweisung erfolgen kann, sind in Deutschland klar geregelt, wobei keine Verurteilung notwendig ist, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit festzustellen.
Öffentliche Reaktionen und rechtliche Rahmenbedingungen
Die Debatte über pro-palästinensische Demonstrationen und die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen hat angesichts der jüngsten Ereignisse in der Region stark zugenommen. Nach den Angriffen der Hamas auf Israel fanden auch in Deutschland Sympathiekundgebungen statt, die für besondere Kontroversen sorgten. In einigen Fällen, wie zum Beispiel in Berlin-Neukölln, feierten Menschen diese Angriffe, was juristisch problematisch sein könnte, da die öffentliche Billigung von Straftaten nach Paragraph 140 des Strafgesetzbuches strafbar ist. Juristen sind sich einig, dass es dabei nicht ausschlaggebend ist, ob die Straftaten im Inland begangen wurden.
Das öffentliche Verbrennen von Israel-Flaggen ist seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2020 ebenfalls Strafbestand. Die Polizei hat gezeigt, dass sie Demonstrationen, die als Gefahr für die öffentliche Sicherheit eingestuft werden, untersagen kann. Die Vorfälle in der Vergangenheit, die bei pro-palästinensischen Demos zu antisemitischen und volksverhetzenden Parolen führten, fließen in die Überlegungen ein, ob ähnliche zukünftige Demonstrationen genehmigt werden können oder nicht. Die Organisation „Samidoun“ wurde in diesem Zusammenhang als zentraler Akteur der israelfeindlichen Proteste in Berlin identifiziert und seit 2021 als Terrororganisation eingestuft.
Insgesamt zeigt der Fall der angeklagten Aktivistin die komplexe rechtliche und gesellschaftliche Lage rund um die pro-palästinensischen Demonstrationen in Deutschland. Während die Staatsanwaltschaft gegen bestimmte Persönlichkeiten vorgeht, bleibt die öffentliche Diskussion über die Meinungsfreiheit und die Grenzen des Protestes zentral für die zukünftige Entwicklung dieser Thematik. Die Berliner Staatsanwaltschaft wird weiterhin die Entwicklungen in diesem Bereich beobachten und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten.